Achtung, Radarkontrolle! Am 11.01.2025 kann es für Autofahrer in Augsburg kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Samstag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.
In Augsburg sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Augsburg gerechnet werden.
Alle mobilen Radarkontrollen am 11.01.2025 in Augsburg
Seit 11.01.2025 um 15:38 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet in der Hofackerstraße (PLZ 86179 in Haunstetten-Siebenbrunn). Hier gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Außerdem steht ein Blitzer in der Rumplerstraße, PLZ 86159 in Universitätsviertel. Der Standort wurde am 11.01.2025, 15:53 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h.
(Stand von: 11.01.2025, 18:56 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im Januar 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Januar 2025
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im Januar 2025
Die Regeln für Blitzerwarner
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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