"Fuß vom Gas" heißt es am 06.03.2025. Auch an diesem Donnerstag sollten sich alle Autofahrer in Offenbach am Main an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Offenbach am Main und was Sie sonst noch beachten müssen.

In Offenbach am Main sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radarkästen aufgebaut. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Die Blitzerstandorte in Offenbach am Main am 06.03.2025
Achtung in der Frankfurter Straße (Postleitzahl 63067 in Westend): Wie am 06.03.2025 um 18:38 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 40 km/h-Zone geblitzt.
Desweiteren steht ein Blitzer in der Obere Grenzstraße, PLZ 63071 in Bieberer Berg. Der Standort wurde am 06.03.2025, 19:40 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 30 km/h.
(Stand von: 06.03.2025, 20:35 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
In Deutschland gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser ist auch die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen geregelt. Der Bußgeldkatalog bietet darüber hinaus auch eine Übersicht der Strafen bei Ampel- und Abstandsverstößen:
- Bußgelder für Tempovergehen im März 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im März 2025
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2025
Die Regeln für Blitzerwarner
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de
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