"Fuß vom Gas" heißt es am 09.10.2024. Auch an diesem Mittwoch sollten sich alle Autofahrer in Offenbach am Main an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Hier finden Sie alle aktuellen mobilen Blitzer in Offenbach am Main und was Sie sonst noch beachten müssen.
In Offenbach am Main ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiler Radarkasten aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Hessen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Offenbach am Main gerechnet werden.
Die Blitzerstandorte in Offenbach am Main am 09.10.2024
Geblitzt wird in der Mathildenstraße, PLZ 63065 in Mathildenviertel. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.10.2024 um 04:32 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand: 09.10.2024, 08:31 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Auch Abstandsverstöße und das Überfahren einer roten Ampel sind darin geregelt:
- Bußgelder für Tempovergehen im Oktober 2024
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Oktober 2024
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Oktober 2024
Welche Toleranzen gelten bei mobilen Blitzgeräten?
Hinsichtlich des Toleranzabzugs besteht zwischen mobilen und stationären Blitzern kein Unterschied. Auch die Lage im Stadtgebiet ist nicht ausschlaggebend. Geringe Abweichungen in der Toleranz kann es aufgrund unterschiedlicher Messgenauigkeit aber zwischen den verschiedenen eingesetzten Radargeräten geben. Üblicherweise werden 3 km/h Toleranz vom gemessenen Wert abgezogen, wenn sich die Fahrgeschwindigkeit unter der Grenze von 100 km/h bewegt. Von höheren Geschwindigkeiten zieht man 3 Prozent ab.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
bud/roj/news.de