
Geblitzt wird in Remscheid nach aktuellen Informationen im Augenblick an 2 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Remscheid kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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Hier stehen aktuell am 09.04.2025 die Blitzer in Remscheid
Vorsicht in der Neuenkamper Straße (Postleitzahl 42855 in Alt-Remscheid): Wie am 09.04.2025 um 07:09 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Desweiteren wird geblitzt in der Schwelmer Straße, PLZ 42897 in Lennep. Gemeldet wurde der Blitzer am 09.04.2025 um 07:55 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 09.04.2025, 09:03 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog laut StVO
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im April 2025
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im April 2025
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im April 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem direkten Verhalten der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind genauso verboten, wie das Betreiben von Echtzeit Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst und auch die Navigations-App muss dazu nicht abgeschalten werden, lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen muss deaktiviert sein. Der Paragraf 23, Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung lautet hierzu: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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