Blitzer in Braunschweig aktuell am Samstag: Wo Sie am 03.01.2026 in eine Radarfalle geraten können

Achtung, Radarkontrolle! In Braunschweig kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 03.01.2026 kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Samstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr: Wenn Sie nicht von einem roten Blitz überrascht werden wollen, dann achten Sie stets auf Ihren Tacho. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / lassedesignen

Temposünder können momentanen Meldungen zufolge in Braunschweig auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine mobile Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Niedersachsen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Braunschweig gerechnet werden.

Braunschweig: Standorte für mobile Blitzer am 03.01.2026 in der Region in Niedersachsen

Seit 03.01.2026 um 15:15 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Benzstraße (PLZ 38112 in Nördliche Schunter-/Okeraue, Wenden, Lincoln-Siedlung). Hier sind 10 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 03.01.2026, 15:45 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.01.2026, 15:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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