In Krefeld wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Auf welchen Straßen in Krefeld am 14.01.2025 mobile Blitzer stehen und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie jetzt bei news.de.
Aktuellen Informationen zufolge wird in Krefeld aktuell an 4 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr der Stadt Krefeld kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 14.01.2025 die Blitzer in Krefeld
Standort | Tempolimit | gemeldet | bestätigt |
---|---|---|---|
Gladbacher Straße (47805 Stahldorf) | 70 km/h | 14.01.2025, 17:25 Uhr | - |
Kölner Straße (47807 Königshof) | 50 km/h | 14.01.2025, 15:55 Uhr | - |
Lange Straße (47829 Hohenbudberg) | 50 km/h | 14.01.2025, 16:12 Uhr | - |
Wilhelmshofallee (47800 Stadtwald im Bereich Altenheim Wilhelmshof) | 30 km/h | 14.01.2025, 18:58 Uhr | - |
(Stand von: 14.01.2025, 19:25 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. Daneben wird auch teils hart bestraft, wenn man zu dicht auffährt oder eine rote Ampel überfährt:
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Januar 2025
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Januar 2025
- Bußgelder für Abstandsvergehen im Januar 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind in Deutschland Geräte mit Warnfunktion vor Blitzern in Echtzeit verboten. Dort steht nämlich geschrieben: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören." Externe Radarwarner sind also absolut untersagt. Ein Smartphone selbst muss zwar nicht ausgeschalten werden, in Navigations-Apps muss aber zumindest die Warn-Funktion deaktiviert sein. Um ein Blitzerfoto zu vermeiden, ist letztlich ist immer noch die sicherste Methode, sich an die vorgeschriebenen Tempolimits zu halten. Übrigens: Blitzerwarnungen im Radio sind natürlich weiterhin erlaubt. Hier wird nicht explizit eine Fahrzeug führende Person alleine gewarnt.
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Bei Anmerkungen und Rückmeldungen können Sie uns diese unter hinweis@news.de mitteilen. +++
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