Mobile Blitzer in Hannover aktuell am Sonntag: Wo am 14.12.2025 Radarfallen stehen

Im Umkreis von Hannover müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Sonntag (14.12.2025) ganz besonders darauf achten, dass sie nicht in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten. An welchen Standorten aktuell geblitzt wird und was bei einer Überschreitung passiert, erfahren Sie hier auf news.de.

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Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Augen auf im Straßenverkehr. Vorallem den Tacho sollten Autofahrer immer im Auge behalten. (Symbolbild) Bild: dpa / Michael Reichel

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können aktuellen Infos zufolge in Hannover im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Die Standorte für Radarfallen in Hannover, Kreis Region Hannover, Niedersachsen am 14.12.2025

Seit 14.12.2025 um 13:56 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Kugelfangtrift (PLZ 30657 in Bothfeld-Vahrenheide, Sahlkamp). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Letzte Aktualisierung: 14.12.2025, 15:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wer sein Fahrverhalten anpasst, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

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Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.12.2025, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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