Sie haben einen Führerschein, der vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde? Dann sollten Sie sich darauf gefasst machen, Ihre Fahrerlaubnis umtauschen zu müssen. Die Gründe dafür erfahren Sie mit Fristen, Kosten und Co. hier.
All jene, die ihren Führerschein vor dem 18. Januar 2013 in die Hand gedrückt bekommen haben, dürfen sich auf einen Besuch bei der Führerscheinbehörde einstellen. Einem aktuellen EU-Beschluss zufolge müssen nämlich alle Fahrerlaubnisdokumente, die bis zu diesem Stichtag ausgestellt wurden, umgetauscht und durch ein neues Dokument ersetzt werden.
Führerschein-Umtausch: 43 Millionen Menschen von EU-Aktion betroffen
Ziel der Aktion, der der rund 43 Millionen Führerschein-Besitzer betroffen sein werden, ist es der EU-Entscheidung zufolge, die Dokumente fälschungssicherer zu gestalten und gleichzeitig alle Führerscheine in einer Datenbank zu sammeln. Im Klartext heißt das: Papier-Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgegeben wurden, sind künftig ebenso hinfällig wie die Führerscheine im Scheckkartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden. Betroffen sind dem ADAC zufolge Kartendokumente, die vor dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden - immerhin etwa 28 Millionen an der Zahl - sowie rund 15 Millionen Papier-Führerscheine, die noch in Gebrauch sind.
Stichtage im Überblick: Welche Fristen gelten für den Umtausch des Führerscheins?
Das neue fälschungssichere Führerscheindokument wird europaweit vereinheitlicht ab 19. Januar 2033 im Umlauf sein und bisherige Führerscheine ablösen. Daraus erklärt sich auch der Stichtag, bis zu welchem alte Fahrerlaubnisdokumente umgetauscht sein müssen. Um Chaos in den Meldestellen zu vermeiden, soll es gestaffelte Fristen geben, die aktuell im Bundesrat zur Debatte gestellt werden. Für ältere Dokumente ist das Geburtsdatum des Inhabers ausschlaggebend, wie folgende Staffelung zeigt:
Geburtsjahrgang | Stichtag für Umtausch |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
ab 1971 | 19. Januar 2025 |
Sie haben Ihren Führerschein nicht vor 1999 erhalten? Dann entscheidet das Ausstellungsdatum des Lappens darüber, wann Sie zum Umtausch antreten können:
Ausstellungsdatum des Führerscheins | Stichtag für Umtausch |
1999 - 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 - 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 - 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Führerschein umtauschen bis 2033: Diese Dokumente sind Pflicht
Wer sich auf den Weg zur Führerscheinstelle macht, um seinen alten Lappen umzutauschen, sollte einige Dokumente mitbringen, damit der Vorgang reibungslos vonstatten geht. Dazu gehört einerseits die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises - beispielsweise Personalausweis oder Reisepass - sowie ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Damit können Sie bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes vorstellig werden und Ihre Fahrerlaubnis für Auto respektive Motorrad umtauschen.
Der neu ausgestellte Führerschein gilt ab Ausstellungsdatum 15 Jahre. Die Kosten für einen Umtausch liegen bei rund 25 Euro. Übrigens: Wer nach 2033 noch mit alten Fahrerlaubnispapieren unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
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loc/jat/news.de
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