In der Alltagshektik ist das Einstecken von Führerschein und Fahrzeugpapieren schnell vergessen. Doch muss man die Dokumente überhaupt immer dabei haben?
Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte stets auch die notwendigen Papiere mit sich führen, rät der Tüv Nord. Zwei Dokumente müssen Autofahrer auf Verlangen bei einer Verkehrskontrolle stets vorzeigen: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt.
Führerschein und Fahrzeugschein als Fahrer immer im Auto mitführen
Bei Nichtvorlage droht ein Bußgeld. Beide Papiere müssen außerdem laut Gesetz im Original und nicht als Kopie vorgelegt werden. Ist das Auto nachträglich technisch verändert worden, etwa durch Tuning-Anbauteile, sollte zusätzlich auch die dazugehörige Betriebserlaubnis mitgeführt werden.
Fahrzeugbrief und HU-Bescheid nicht zwangsläufig Pflicht
Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 - früher als Fahrzeugbrief bekannt - und ein Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise über die Abgasuntersuchung (AU) müssen hingegen nicht mitgeführt werden. Hier gibt es laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) lediglich eine Aufbewahrungspflicht. Die Prüfberichte sind nur bei Bedarf vorzulegen, etwa bei einer Zulassungsstelle.
Lesen Sie auch: ADAC Sommerreifen-Test 2017 – Mit diesen Reifen kommen Sie gut durch den Sommer.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Google+ und Twitter? Hier finden Sie brandheiße News, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.
jat/news.de/dpa