Wer sich einen neuen Pkw zulegt, der dürfte spätestens an einem Punkt erfahren, wie die Freude auf das neue Gefährt getrübt wird - nämlich dann, wenn der Gang zur Kfz-Zulassungsstelle bevorsteht, um den alten Pkw ab- und das neue Auto anzumelden. Doch künftig verliert der Behördengang seinen Schrecken: Ab Januar 2015 ist die An- und Abmeldung von Autos online möglich.
Ab dem 1.1.2015 gilt: Wer sein Auto verkaufen will, muss nicht mehr zur Zulassungsstelle, um es abzumelden. Neue Kennzeichen mit QR-Codes machen ab dem neuen Jahr eine unkomplizierte Online-Abmeldung möglich.
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) tritt ab dem 1. Januar 2015 in Kraft und wird über die nächsten Jahre weiter ausgebaut. Wenn Autofahrer nun ihren Wagen ab dem nächsten Jahr abmelden wollen und bestimmte Bedingungen erfüllen, können sie das ganz bequem von Zuhause am heimischen PC erledigen. Für die Online-Abmeldung braucht man neben dem neuen Kennzeichen mit QR-Code und der Zulassungsbescheinigung auch den neuen Personalausweis, bei dem die Online-Funktion aktiviert ist.
Kfz online abmelden - so funktioniert es
Und so funktioniert es: Für die Abmeldung legt man zuerst den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein und auf dem Kennzeichen frei. Danach übermittelt man diese Daten zusammen mit den Daten des neuen Personalausweises an das KBA. Die Bezahlung der 5,60 Euro Abmeldegebühr erfolgt via ePayment-System, der Bescheid wird anschließend per E-Mail oder via Post zugestellt.
Die speziellen Nummernschilder mit den Codes sind ab 2015 für jedes neu- oder wiederzugelassene Fahrzeug erhältlich. Gut ein Jahr später, im Frühjahr 2016, wird auch die Wiederzulassung des Wagens online möglich sein. Die Zulassung eines neuen Autos muss bis 2017 noch in der Zulassungsstelle stattfinden. Ausnahmen bilden Pilotprojekte, die in einigen Regionen jetzt schon online An- und Abmeldungen ermöglichen.
Kfz-Zulassung per Internet: Wie sicher sind persönliche Daten?
Die Kosten für de internetbasierte Abmeldung der Gebrauchtwagen bleiben gleich. Viele Fahrzeugbesitzer fragen sich, wie es mit dem Datenschutz aussieht und ob jeder mit Smartphone den Code nun einfach einscannen kann. Doch die Sorge ist unberechtigt, da der Code mit einem speziellen Gerät eingelesen und per Smartphone nichts angezeigt wird. Zudem steckt hinter dem Sicherheitscode lediglich eine 10-stellige Zahl, die per Zufall generiert wurde.
Wer seinen Personalausweis für die Online-Funktion nicht freigegeben oder wenig Vertrauen in die internetbasierte Fahrzeugzulassung hat, kann jedoch weiterhin den Gang zur Zulassungsstelle antreten.
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