
- Wo? 11 Kilometer von Sosnowiec in Jaworzno (Woiwodschaft Schlesien) in Polen
- Wie stark? Magnitude von 2,6
- Wann? am 14.03.2025 gegen 01:35 Uhr
- Grund?: induziert
- In welcher Tiefe? 1 Kilometer
Aktuelles Erdbeben in der Nähe von Sosnowiec
Natürliche Erdbeben sind in Polen eher ungewöhnlich, da das Land nicht in der Nähe der afrikanisch-eurasischen Plattengrenze liegt. Beim aktuellen Beben handelt es sich jedoch um ein induziertes, also durch Menschen ausgelöstes Erdbeben. Diese treten vor allem durch starken Bergbau, unterirdische Sprengungen oder andere Aktivitäten unter der Erde auf. Rund 11 Kilometer von Sosnowiec bebte es am Freitag den 14.03.2025 mit einer Stärke von 2,6. Ein solches Beben wird nur von wenigen Personen als leichtes Schwanken wahrgenommen, etwa in höheren Stockwerken großer Gebäude. In der Regel treten keine Schäden auf. Unter der Stärke oder auch Magnitude eines Erdbebens versteht man dabei, wie stark die Schwingungen sind, die durch ein Beben erzeugt werden.
Gebiet Jaworzno: Wann gab es die letzten Erdbeben?
In der Region um Jaworzno wurden in den letzten zehn Jahren 364 Erdbeben gemessen. Zuletzt bebte es dort am 27.02.25 (Stärke 2,85), 19.02.25 (3,11) und am 28.01.25 (3). Allgemein sind Beben in Polen eher untypisch. Menschliche Aktivitäten, wie starker Bergbau kann die Zahl von kleineren und nicht natürlichen Beben in einem Gebiet jedoch stark erhöhen.
In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht darüber, welche Schäden durch die verschiedenen Erdbebenstärken möglich sind. Da die Magnitude wenig darüber aussagt, wie groß die Schäden an Häusern oder der Infrastruktur sein können, wird oft die "modifizierte Mercalliskala" hinzugezogen, welche Beben aufgrund ihrer Intensität in Schadensgruppen (I - XII) einteilt. Die Intensität gibt dabei das Ausmaß der Schäden an, die Erdbeben anrichten können.
Stufe auf der modifizierten Mercalliskala | Beschreibung | Stärke |
---|---|---|
I | Wird nur von technischen Instrumenten wahrgenommen. | ~ 1 - 1,6 |
II | Wird nur von wenigen Personen wahrgenommen, besonders in höheren Stockwerken. Manche Objekte können leicht wackeln. | ~ 1.7 - 2.2 |
III | Wird von einigen Personen wahrgenommen. Autos können vibrieren, als ob ein LKW vorbeifahren würde. | ~ 2.3 - 2.8 |
IV | Wird von vielen Personen wahrgenommen. Fenster, Geschirr oder Türen können wackeln. | ~ 2.9 - 3.4 |
V | Wird von den meisten Personen wahrgenommen. Geschirr oder Fenster können zerbrechen oder Putz von Hauswänden bröckeln. | ~ 3.5 - 4.1 |
VI | Wird von allen wahrgenommen. Kleinere Schäden an Häusern möglich, etwa einfallende Kamine. | ~ 4.2 - 4.6 |
VII | Deutliche Schäden an weniger stabilen Häusern möglich. | ~ 4.7 - 5.2 |
VIII | Schwere Gebäudeschäden wie einfallende Wände sind möglich. Sand und Schlamm wird aufgewirbelt. | ~ 5.3 - 5.9 |
IX | Gebäude können vom Fundament gehoben und unterirdische Rohre zerstört werden. Risse können sich in der Erde auftun. | ~ 6.0 - 6.5 |
X | Die meisten Gebäude werden beschädigt oder zerstört. Risse in der Erde und Erdrutsche treten auf. | ~ 6.6 - 7.1 |
XI | Nur wenige Gebäude und Brücken bleiben unzerstört. Große Erdkluften und schwere Erdrutsche entstehen. | ~ 7.2 - 7.7 |
XII | Ein Großteil der Infrastruktur wird völlig zerstört. Schwere Objekte werden durch die Luft geworfen. Wellen in der Erde sind zu erkennen. | ~ 7.8 und höher |
Quelle: Missouri Department of Natural Resources
Was tun im Falle eines schweren Erdbebens?
Wenn Sie deutlich ein Beben spüren, sollten Sie die folgenden Sicherheitsmaßnahmen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) befolgen:
- Bleiben Sie im Gebäude. Sie können durch herabfallende Gegenstände verletzt werden
- Halten Sie sich von Fenstern und Glastüren fern. Glassplitter können Sie verletzen
- Suchen Sie Schutz beispielsweise unter einem Türrahmen oder einem Tisch
- Meiden Sie Fahrstühle
- Wenn Sie sich im Freien befinden, meiden Sie die Nähe von Bauwerken
Quelle: BBK
Nach einem Erdbeben kann es zu Nachbeben kommen. Das BBK empfiehlt hier, Gebäude, die bereits Schäden aufweisen, schnellstens zu verlassen. Wenn durch das Beben Menschen verletzt, verschüttet oder anders geschädigt wurden, sollte Erste Hilfe geleistet und der Notruf verständigt werden. Bei Schäden an Gebäuden ist außerdem die Feuerwehr zu verständigen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des deutschen Geodatendienstes für Erdbeben (GERSEIS) der Bundesanstalt für Geologie und Rohstoffe (BGR) generiert und wird datengetrieben aktualisiert. GERSEIS-Daten werden automatisch erstellt und könnnen nachträglich angepasst werden, weshalb leichte Diskrepanzen bei der Erdbebenstärke oder dem genauen Standort auftreten können. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
alx/roj/news.de
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