Wirtschaft

Frauenbeauftragte Gehalt aktuell 2024: Warum verdienen Frauenbeauftragte so viel? 

Viele Deutsche sparen lieber, als ihr Geld auszugeben (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock / weyo

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Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit verdienen Frauenbeauftragte in Deutschland im Mittel 5.726 Euro. Dieses sogenannte Medianentgelt bedeutet, dass eine Hälfte der Frauenbeauftragten in Deutschland mehr als 5.726 Euro verdient, die andere Hälfte weniger.
Die Statistik gibt auch über weitere Gehaltsunterschiede Auskunft. So verdient ein Viertel weniger als 4.658 Euro, ein weiteres Viertel dagegen mehr als 7.012 Euro.
Frauenbeauftragte gehören in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Rubrik "Betriebsinterne Wahlämter".

Was verdienen Frauenbeauftragte netto im Monat?

Eine Frauenbeauftragte ohne Kinder und in der Steuerklasse I oder IV verdient rund 3.484 Euro netto im Monat. Rund 39,2 Prozent seines Einkommens von 5.726 Euro gehen als Steuern und Abgaben an den Staat.
Zunächst haben wir 21,0 Prozent Sozialabgaben abgezogen, also 1.202 Euro. Je nach Krankenkasse können es etwas mehr oder weniger sein.
Sozialversicherungsbeiträge können überwiegend von der Steuer abgesetzt werden. Auf den Restbetrag entfallen 1.040 Euro Steuern.
Die von uns verwendete Steuerklassen I und IV gelten für Alleinstehende sowie für Paare, in denen beide Partner die gleiche Steuerklasse gewählt haben. Weitere steuerliche Absetzmöglichkeiten, etwa für Kirchensteuern, Spenden, aber auch Kosten für das Pendeln oder einen Telearbeitsplatz haben wir nicht berücksichtigt, auch Kinderfreibeträge können die Steuer weiter senken. Wer dagegen die Steuerklassen V oder VI gewählt hat, zahlt mehr Steuern.

Was verdienen Genderwissenschaftlerinnen?

Alternativ können Beschäftigte den Beruf als Genderwissenschaftlerin wählen (gehört zur Gruppe: "Soziologie - Experte"). Eine Genderwissenschaftlerin verdient mit 5.141 Euro im Schnitt 585 Euro weniger als eine Frauenbeauftragte. Ein Viertel verdient weniger als 4.232 Euro, ein Viertel mehr als 6.276 Euro. Bei Frauenbeauftragten liegen diese Werte bei 4.658 und 7.012 Euro.

Wie viele Frauenbeauftragte gibt es in Deutschland?

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind aktuell 7.637 Menschen in Vollzeit als angestellte Frauenbeauftragte tätig. Teilzeitbeschäftigte werden nicht berücksichtigt, da ihre Einkommen nicht mit denen von Vollzeitkräften vergleichbar sind.
Im Beruf des Genderwissenschaftlerin arbeiten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aktuell 1.690 Beschäftigte in Vollzeit.
Daneben kann es weiter Beschäftigte mit ähnlichen Aufgaben geben, hinzu kommen Teilzeitbeschäftigte.

Warum verdienen Frauenbeauftragte so viel?

Auf dem Arbeitsmarkt, wie auch auf anderen Märkten auch, richten sich die Gehälter nach dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Natürlich gibt es eine Reihe von Besonderheiten wie Tarifverträge oder gesetzliche Regelungen, sodass die Löhne sich weit weniger schnell und extrem ändern als beispielsweise Kurse an Aktien- oder Kryptowährungsmärkten. Auch hier gelten aber die grundlegenden Zusammenhänge.
Berufe mit hohen Qualifikationsanforderungen sind deshalb meistens lukrativer. Dazu zählen auch Frauenbeauftragte, die von der Bundesagentur für Arbeit als Experten eingestuft werden.

Wie werden die Daten für das Einkommen von Frauenbeauftragten erhoben?

Die Zahlen zu den Entgelten und zur Beschäftigtenzahl beruhen auf den Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Sie stammen aus den Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber.
Demzufolge finden sich die Einkommen von Beamten, Soldaten und Selbständigen nicht in den Daten, denn diese Berufsgruppen zahlen keine Beträge zur Sozialversicherung.

Frauenbeauftragte Gehalt: Fazit zum Einkommen

Mit einem mittleren Einkommen von 5.726 Euro gehören Frauenbeauftragte zwar nicht zu den Spitzenverdienern, liegen aber deutlich über dem Durchschnitt aller Berufe. Allerdings verdienen nicht alle Beschäftigten gleichviel, ein Viertel erhält monatlich weniger als 4.658 Euro, ein weiteres mehr als 7.012 Euro. Wie in allen Berufen lässt sich das Gehalt steigern, wenn Führungsaufgaben übernommen werden.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde basierend auf Daten der Bundesagentur für Arbeit automatisch aktualisiert. Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 08.10.2024 - Hinweise und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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/roj/news.de

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