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Produktrückruf im Mai 2024: Fertigteig für Pizza mit Fremdkörpern verunreinigt - Gesundheitsgefahr!

Ende Mai 2024 wird Bio-Pizzateig zurückgerufen, der in mehreren Bundesländern verkauft wurde (Symbolfoto). Bild: Adobe Stock / Jag_cz

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  • Verbraucherwarnung im Mai 2024: Bio-Pizzateig wegen möglicher Verunreinigung mit Glassplittern zurückgerufen
  • Fertigteig für Pizza wegen gesundheitlicher Gefahren zurückgerufen
  • Kundinnen und Kunden aufgepasst: In diesen Bundesländern wurde der Pizzateig verkauft

Nicht lange auf den Lieferdienst warten, sondern sich in der heimischen Küche eine leckere Pizza zubereiten hat bei vielen Hobby-Köchen Vorrang. Wer dabei auf fertigen Pizzateig zurückgreift, sollte folgenden Produktrückruf beachten: Ende Mai 2024 wird nämlich Bio-Pizzateig aufgrund einer möglichen Verunreinigung mit Glassplittern zurückgerufen.

Pizzateig-Rückruf im Mai 2024: Fertigprodukt könnte Glassplitter enthalten

Von dem Produktrückruf, der am 29. Mai 2024 von der Donaustrudel GmbH über das Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht wurde, betroffen sind gleich zwei Produkte aus der "Kornelia"-Reihe. Ein Vorlieferant könne eine Verunreinigung eines Rohstoffes mit Glassplittern nicht ausschließen, teilte die Firma mit Sitz im bayerischen Amberg mit. Um folgende Produkte geht es in dem Produktrückruf konkret:

  • "KORNELIA Bio Urkorn Pizzateig 400 Gramm, gerollt"
    • Mindesthaltbarkeitsdatum: 3., 11. und 12. Juni 2024
  • "KORNELIA Bio Urkorn Pizzateig 400 Gramm, im Beutel"
    • Mindesthaltbarkeitsdatum 11. und 18. Juni 2024

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Produktrückruf aktuell: Bio-Pizzateig wird in diesen Bundesländern zurückgerufen

Um ein Gesundheitsrisiko auszuschließen, werde vom Verzehr des Pizzateigs dringend abgeraten.In den Verkauf gelangte das beanstandete Produkt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Das beanstandete Produkt wurde bereits aus dem Verkauf genommen.

Auch ohne Vorlage eines Kassenbons können Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Produkt bereits erworben haben, den Pizzateig in den Supermärkten zurückgeben. Der Kaufpreis werde erstattet. 

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