Gebäudeenergiegesetz (GEG): Schock-Änderung beim Heizgesetz! Das droht Hausbesitzern
Erstellt von Anika Bube
01.07.2023 12.00
Nächster Schritt beim Heizungsgesetz: Die Koalitionsfraktionen legten am Freitag dem Bundestag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Am Montag ist im Klima- und Energieausschuss eine erneute Anhörung geplant. Aus der Opposition gibt es heftige Kritik am engen Zeitplan, die Ampel weist dies zurück. Nach langem Ringen soll das Gesetz in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden.
Zoff um geplantes Heizungsgesetz: Umfangreiche Änderungen im Gesetzesentwurf
SPD, Grüne und FDP hatten sich auf umfangreiche Änderungen verständigt. Vor allem die FDP hatte Nachbesserungen verlangt. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der Deutschen Presse-Agentur, es werde ein praktikables Gesetz auf den Weg gebracht, das niemanden überfordere. "Mit der neuen Fassung setzen wir das um, was die Koalition politisch vereinbart hat: keine Verbote, keine Eingriffe ins Eigentum - aber dafür viele Technologien." Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte in Bremerhaven, es sei gut, dass es eine Einigung gebe. "Das war dringend erforderlich." Die Einigung selbst sei gut. Der Kern des Gesetzes bleibe gewahrt.
Die SPD-Fraktionsvizes Verena Hubertz und Matthias Miersch sagten der dpa: "Es ist uns gelungen, mit Änderungen einen Haken an die Vorschläge der Fachministerien zu machen." Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit gingen jetzt Hand in Hand. Die Grünen-Fraktionsvizes Julia Verlinden und Andreas Audretsch erklärten, das Gesetz sei ein Meilenstein für den Klimaschutz und komme planbar und verlässlich für alle Heizungsbesitzer.
Heizungsgesetz soll 2024 in Kraft treten: Die wichtigsten Inhalte
Das sind die wichtigsten Punkte aus über 100 Seiten:
Mehr Klimaschutz: Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen, vor allem durch eine Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung. Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkungen weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden. Mit dem Gesetz soll der Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Derzeit wird oft noch mit Erdgas und Heizöl geheizt.
Mehr Zeit durch kommunale Wärmeplanung: Die Regelungen des GEG gelten von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil vor allem von Wärmepumpen verbaut. Bei Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen ab 2028 vorliegen.
In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Es geht also um die Frage: Wo macht ein Nah- und Fernwärmenetz Sinn, wo eher Lösungen wie Wärmepumpen, wo eine Umstellung eines Gas- auf ein Wasserstoffnetz? Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen - also ob es zum Beispiel ein Fernwärmenetz gibt. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen.
Technologieoffenheit: Darauf hat vor allem die FDP gepocht. Die 65-Prozent-Vorgabe soll durch viele Optionen erreicht werden können - neben einer Wärmepumpe etwa durch eine Stromdirektheizung, Hybridheizungen oder eine auf Biomasse wie Holz und Pellets basierende Heizung. Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen, um auf eine mögliche "Kostenfalle" hinzuweisen - weil fossile Brennstoffe mit dem steigenden CO2-Preis teurer werden. Nach dem Übergangszeitraum - also bei Vorlage einer Wärmeplanung - gelten bestimmte Anforderungen.
Sozialer Ausgleich: Der Staat will die Wärmewende mit Milliarden fördern. Geplant ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden.
Mieterschutz: Vermieter sollen Anreize bekommen, um in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Mieter sollen vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Es soll eine neue Modernisierungsumlage eingeführt werden, über die Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch an Mieter weitergeben können. Bei Mieterhöhungen soll es aber eine Deckelung geben.
Rentner-Ausnahme fällt weg! Nicht mit Verfassung vereinbar
Die ursprünglich geplante Sonderregel für über 80-Jährige entfällt. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant: Für selbstnutzende Eigentümer von Gebäuden mit bis zu sechs Wohnungen, die älter als 80 Jahre sind, sollte im Havariefall einer Heizung - also wenn eine kaputte Heizung nicht mehr repariert werden kann - die Pflicht entfallen, eine Heizung mit 65 Prozent Ökostrom einzubauen.
In den Änderungsanträgen heißt es, dieser Passus entfalle. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte: "Die angedachte Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar. Wir sorgen mit einer zielgenauen Förderung und einer speziellen Sozialkomponente dafür, dass soziale Härten abgefedert werden. Zudem wird es über ein KfW-Programm die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen in Anspruch zu nehmen."
"Das ist kein seriöses Verfahren!" Kritik an den Regierungsplänen
FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer betonte, das Papier sei zwar die Grundlage für die öffentliche Anhörung am Montag. Aber: "Es ist kein Beschluss der Fraktionen und das GEG ist nicht final. Die formalen Beschlüsse der Koalitionsfraktionen erfolgen erst am Dienstag."
Der klima- und energiepolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Jung (CDU), sagte der dpa: "Ein Wochenende für Abgeordnete und Sachverständige, um 110 Seiten zu lesen und zu bewerten, das kann nicht funktionieren, das ist kein seriöses Verfahren." Er verlangte, die Abstimmung von der Bundestags-Tagesordnung für die kommende Woche zu nehmen. Jung bemängelte auch, dass es noch kein detailliertes Förderkonzept gebe. "Die entscheidende Frage der Bürger ist doch: Was kommt finanziell auf mich zu und welche Förderung bekomme ich?" Die Verunsicherung werde anhalten.
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bua/news.de/dpa