BER-Flughafenstreik am 25.01.: Flüge fallen aus! Diese Rechte haben Flugreisende
Erstellt von Sabrina Böhme
23.01.2023 15.14
Die zähen Tarifverhandlungen haben Verdi dazu veranlasst am Mittwoch (25.01.2023) einen Warnstreik am Flughafen Berlin-Brandenburg zu veranlassen Sie rechnet mit großer Beteiligung - und trifft damit vor allem Reisende schwer.
Verdi-Warnstreik am BER: 300 Flüge könnten am 25. Januar ausfallen
Am Mittwoch werden aufgrund eines Warnstreiks voraussichtlich keine Passagierflüge vom Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg abheben oder dort landen. Die Gewerkschaft Verdi hat einen ganztägigen Warnstreik angekündigt. Betroffen seien die Bodenverkehrsdienste, die Flughafengesellschaft und auch die Luftsicherheit, teilte die Gewerkschaft am Montag mit. "Die Flughafengesellschaft muss in dieser Situation davon ausgehen, dass an diesem Tag keine regulären Passagierflüge am BER stattfinden können und hat in diesem Sinne auch alle Partner am Flughafen über den angekündigten Warnstreik informiert", hieß es von der Flughafengesellschaft. Vorgesehen waren demnach rund 300 Starts und Landungen mit etwa 35 000 Passagieren.
Gewerkschaft Verdi fordert mehr Gehalt für Flughafenbeschäftigte
Verdi fordert für die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste und der Flughafengesellschaft 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. Die Arbeitgeberseite fordert laut Verdi sowohl bei den Bodenverkehrsdiensten als auch der Flughafengesellschaft vor allem längere Vertragslaufzeiten. Bei der Flughafengesellschaft angestellt sind neben der Verwaltung auch Feuerwehrleute, die Flughafensicherheit und die Verkehrsleitung. Laut Verdi sind 6000 Beschäftigte von den Tarifverhandlungen betroffen.
Für die Beschäftigten der Luftsicherheit wird der Gewerkschaft zufolge bundesweit verhandelt, in sieben Verhandlungsrunden habe es "faktisch keinerlei Fortschritt" gegeben. "Hier gibt es bis heute kein Signal der Arbeitgeber, überhaupt eine Lösung finden zu wollen", teilte die Gewerkschaft mit. Verhandelt wird demnach über eine "Erhöhung der Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Samstagsarbeit sowie eine bessere tarifliche Regelung zur Entlohnung von Mehrarbeit".
Tickets, Ansprüche und Co.: Welche Rechte haben Reisende bei einem Streik?
Im Falle eines Streiks am Flughafen gelten für betroffene Reisende einige Rechte. Wie die Verbraucherzentrale schreibt, haben Reisende die Möglichkeit bei ihrer Fluggesellschaft einen Ersatzflug zu verlangen, wenn der Flug aufgrund eines Streiks annulliert wurde. Auch Ersatzleistungen stehen Betroffenen zu. Um diese einzufordern, müssen Quittungen und andere Nachweise über zum Beispiel eine Unterkunft eingereicht werden. Außerdem stehen Fluggästen laut derFluggastrechteverordnungAusgleichsleistungen zu, wenn nicht rechtzeitig über den Ausfall informiert wurde oder keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Höhe beläuft sich auf 250 bis 600 Euro. Zusätzlich dazu kann auch der Flugpreis erstattet werden. Dier Erstattung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Neben einer Rückzahlung sind auch Gutscheine möglich. Diese dürfen aber nur durch ein schriftliches Einverständnis der Reisenden ausgegeben werden. Zudem stehen Reisenden auch hier wieder Ausgleichszahlungen zu, solange die Airline rechtzeitig über den Ausfall informiert. Im Falle eines Streiks kann sie sich aber nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen, um nicht zu zahlen. Etwas anders müssen Pauschalreisende vorgehen. Sie müssen ihren Reiseveranstalter informieren, der sich um eine andere Beförderungsmöglichkeit kümmert. Zudem haben sie einen Anspruch darauf ihren Reisepreis zu mindern. Bei einer Verspätung von fünf Stunden sind es fünf Prozent. Bis zu 20 Prozent lässt sich der Preis drücken. Ganz anders sieht es aus, wenn das Sicherheitspersonal streikt. Anders als Piloten oder das Bodenpersonal sind die Sicherheitsleute nicht bei einer Flughafengesellschaft angestellt. Oft handelt es sich zum Beispiel um Bundespolizist:innen. Sollte das Sicherheitspersonal bei der Kontrolle fehlen und Reisende verpassen dadurch den Flug, dann rät die Verbraucherzentrale beim Staat Ansprüche gelten zu machen.
Sind Sie betroffen und wollen ihren Entschädigungsanspruch berechnen? Die Verbraucherzentrale bietet dafür die App "Flugärger" an. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
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bos/news.de/dpa