Lufthansa-Streik: Ersatzflug oder Kostenerstattung? Diese Rechte haben Passagiere
Erstellt von Martin Gottschling
27.07.2022 12.11
Mit einem Warnstreik des Bodenpersonals will die Gewerkschaft Verdi den Druck in den laufenden Tarifverhandlungen mit der Lufthansa erhöhen. Passagiere trifft der Ausstand, der von Mittwoch (03.45 Uhr) bis Donnerstag, 6.00 Uhr dauern soll, hart.
Lufthansa-Streik: Mehr als 1.000 Flüge in Frankfurt und München gestrichen
Die Lufthansa hat mitten in der Ferienzeit mehr als 1.000 Flüge an den Drehkreuzen Frankfurt und München gestrichen und fürchtet Auswirkungen bis zum Freitag, dem letzten Schultag vor den Sommerferien in Bayern. 134.000 Passagiere mussten ihre Reisepläne ändern oder aufgeben. Bereits am Dienstag waren mindestens 47 Verbindungen ausgefallen.
Bestreikt werden laut Verdi am Mittwochmorgen verschiedene Lufthansa-Gesellschaften an den Drehkreuzen Frankfurt und München sowie in Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Bremen, Hannover, Stuttgart und Köln. Aufgerufen sind unterschiedliche Beschäftigtengruppen wie das Schalterpersonal, Flugzeugtechniker oder die Fahrer der Schlepper, die Flugzeuge am Flughafen auf die richtigen Positionen schieben.
Lufthansa hat den betroffenen Passagieren davon abgeraten, zu den Flughäfen zu kommen, weil dort die meisten Schalter ohnehin nicht besetzt seien. Umsteiger sollten nicht an die deutschen Drehkreuze fliegen. Es bestehe die Gefahr, dass die Gäste dort für mehrere Stunden oder Tage nicht weiterreisen könnten.
Lufthansa-Streik: Diese Rechte haben Fluggäste
Betroffene Passagiere haben laut der Verbraucherzentrale einige Rechte, wenn es zu Streiks bei einer Airline oder am Flughafen kommt. Bei Annulierung des Fluges muss die Fluggesellschaft einen Ersatzflug und Betreuungsleistungen während der Wartezeit am Flughafen anbieten (je nach Wartezeit zählen dazu kostenlose Mahlzeiten, Hotelunterbringung + Fahrtkosten bei einer möglichen Übernachtung). Wenn sich das Unternehmen weigert oder nicht zu erreichen ist, sollte man Rechnungen und Quittungen gut aufbewahren, um das Geld später von der Airline zurückzufordern. Hat die Fluggesellschaft nicht rechtzeitig informiert oder liegen keine außergewöhnliche Umstände vor, bekommt der Gast zusätzlich Ausgleichsleistungen in Höhe von 250 bis 600 Euro. Ein innerbetrieblicher Streik wird nach aktueller Rechtssprechung nicht als "außergewöhnlicher Umstand" angesehen.
Alternativ zu der oben genannten Option können sich Passagiere bei einem Flugausfall auch den Ticketpreis erstatten lassen. Dies muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Gutscheine dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis des Kunden ausgehändigt werden. Auch in diesem Fall stehen den Betroffenen wieder Ausgleichsleistungen zu. Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung können die Reisenden ebenfalls das Ticket zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen.
Besondere Regeln gelten bei Pauschalreisen. Hier ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner und muss sich um eine alternative Beförderung bei Flugausfällen kümmern. Pauschalreisende können bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden zudem den Reisepreis mindern: ab der fünften Stunde um fünf Prozent je Stunde bis maximal 20 Prozent. Alle weiteren Infos zu den Verbraucherrechten bei einem Flughafen-Streik gibt es hier.
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