Wirtschaft

Produktrückruf im April 2022: Bloß nicht essen! DIESE Aldi-Brötchen werden zurückgerufen

Finger weg von diesem Gebäck: Aktuell werden Eiweiß-Toastbrötchen aus dem Aldi-Sortiment zurückgerufen (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / chaiudom

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Dieses Kleingebäck sollten Kundinnen und Kunden von Aldi lieber nicht verzehren: Ein aktueller Produktrückruf der Kunua! Handels-GmbH mit Sitz in Bielefeld warnt aktuell vor beliebten Eiweiß-Brötchen, die bei Aldi Süd verkauft wurden. Der Grund: Die Gebäckstücke könnte mit einem gefährlichen Pflanzenschutzmittel belastet sein!

Eiweißbrötchen von Aldi zurückgerufen: Toastbrötchen mit Ethylenoxid verunreinigt

Konkret betroffen sind die "Eiweiß-Toastbrötchen" der Marke "Goldähren", die von der Kunua! Handels-GmbH stammen. Das vom Lebensmittel-Discounter Aldi Süd vertriebene Produkt könne mit dem Pflanzenschutzmittel Ethylenoxid belastet sein, hieß es in dem aktuellen Produktrückruf, der auf dem Portal "Lebensmittelwarnung.de" von Bund und Ländern veröffentlicht wurde. Ethylenoxid steht unter anderem im Verdacht, krebserregend zu sein und ist in der Lebensmittelproduktion in Europa verboten.

Produktrückruf aktuell bei Aldi Süd: Eiweiß-Toastbrötchen wegen Gesundheitsgefahr zurückgerufen

Aktuell zurückgerufen werden die 260-Gramm-Packungen der "Goldähren Eiweiß-Toastbrötchen" mit je vier Brötchen. Vom Produktrückruf betroffen sind die Chargen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vom 10., 13. und 27. April 2022. Der Hersteller wies in dem Produktrückruf darauf hin, dass andere Chargen der Eiweiß-Brötchen sowie andere Produkte aus der Angebotspalette nicht zurückgerufen werden und der Verzehr unbedenklich sei.

Keinesfalls verzehren! Aldi erstattet Kaufpreis für zurückgerufene Toastbrötchen

In den Verkauf gelangten die nun zurückgerufenen "Eiweiß-Toastbrötchen" von "Goldähren" in Aldi-Süd-Filialen in Teilen von Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen. Kundinnen und Kunden, die das Kleingebäck bei Aldi erworben haben, werden gebeten, das Produkt keinesfalls zu verzehren, sondern den Artikel in eine Aldo-Filiale zurückzubringen. Dort werde der Kaufpreis auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet.

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/news.de/dpa

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