Banken-News aktuell: Gebührenhorror Negativzins! Immer mehr Normalverdiener müssen blechen
Erstellt von Sandra Ignatzy
30.09.2021 11.38
Früher bekamen Bankkundinnen und Bankkunden von ihren Kreditinstituten Zinsen auf ihre Guthaben. Mittlerweile ist das Gegenteil eingetreten: Je höher das Angesparte, desto mehr Negativzinsen müssen Sparende an ihre Sparkasse zahlen. Der Trend steigt: Zunehmend sind Normalverdiener vom Verwahrentgelt betroffen.
Banken-News: Negativzinsen steigen auch bei mittleren Guthaben
Geringere Freibeträge und höhere Strafzinsen auf dem Tagesgeld- oder Girokonto: Kreditinstitute verschärfen nach Angaben des Vergleichsportals Verivox zunehmend bestehende Negativzinskonditionen für Privatkunden. Zugleich steigt die Zahl der Banken und Sparkassen, die das sogenannte Verwahrentgelt erheben. 392 Institute zählte Verivox Ende des dritten Quartals (Stand 29.9.). Seit Jahresbeginn kamen demnach 214 Geldhäuser hinzu. Das Verbraucherportal Biallo.de kam zuletzt sogar auf rund 490 Institute, die Negativzinsen auf private Guthaben verlangen (Stand: 27.8.).
Immer mehr Banken verschärfen Zins-Regelungen
"Wir sehen nach wie vor eine große Dynamik bei Negativzinsen, doch während im ersten Halbjahr nahezu täglich neue Banken Verwahrentgelte einführten, hat sich diese Entwicklung momentan etwas verlangsamt", erläuterte Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. Ein Ende des Negativzins-Trends sei aber nicht in Sicht. Im Gegenteil: Allein im dritten Quartal hätten 30 Kreditinstitute bestehende Regelungen verschärft - 68 seit Jahresbeginn.
Auch Normalverdiener mit mittlerem Guthaben müssen blechen
Lange Zeit wurde vor allem bei großen Summen ab 100.000 Euro ein Verwahrentgelt fällig. Inzwischen erheben der Auswertung zufolge mindestens 135 Institute Negativzinsen ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger pro Kundin und Kunde. Bei einigen Instituten werden bereits ab 5.000 Euro oder weniger Negativzinsen fällig.
Die meisten Sparkassen und Banken orientieren sich bei der Höhe des Verwahrentgeltes an dem Zins von 0,5 Prozent, den sie auf einen Teil ihrer überschüssigen Einlagen zahlen müssen, die sie bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. 13 Institute belasten Guthaben ihrer Privatkunden allerdings mit 0,55 bis 1 Prozent Strafzinsen.
Neukunden besonders von Verwahrentgelt betroffen - sind Negativzinsen unzulässig?
Die Negativzinsen treffen vor allem Neukunden. Will eine Bank von Bestandskunden ein Verwahrentgelt verlangen, muss sie das mit den Betroffenen individuell vereinbaren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten von Verbrauchern allerdings grundsätzlich für unzulässig - unabhängig davon, ob es sich um Neu- oder Bestandskunden handelt.
Seit Juni 2014 müssen Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der EZB parken. Aktuell liegt dieser Einlagenzins - im Fachjargon Einlagefazilität genannt - bei minus 0,5 Prozent. Seit einiger Zeit gewährt die Notenbank Freibeträge für bestimmte Summen, um die Institute zu entlasten. Etliche Geldhäuser geben die Kosten für die Negativzinsen an ihre Kunden weiter.
Deutschlands Banken reduzieren EZB-Belastungen
Deutschlands Banken gelingt es so, die Belastungen aus der EZB-Geldpolitik zu verringern. Insgesamt dürfte sich der Zinsaufwand der heimischen Geldhäuser im Einlagengeschäft nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank zwischen Ende 2019 und Ende 2020 um rund 1,3 Milliarden Euro reduziert haben. "Die Verringerung des Zinsaufwands im Einlagengeschäft in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro glich den Netto-Zinsaufwand durch die negativ verzinste Einlagefazilität in Höhe von knapp 1,0 Milliarden Euro im Kalenderjahr 2020 mehr als aus", resümierte die Bundesbank im Monatsbericht September.
Verivox wertete 1.300 Banken und Sparkassen aus
Verivox wertet die im Internet veröffentlichten Preisaushänge von etwa 1.300 Banken und Sparkassen aus. Da nicht alle Institute ihre Negativzinsen frei zugänglich auf ihrer Website veröffentlichten, dürften mehr als 392 Banken Verwahrentgelte erheben. Überwiegend gelten diese für Tagesgeldkonten, teilweise werden sie aber auch für Giro- und Verrechnungskonten erhoben.
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sig/loc/news.de/dpa