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Coronakrise Deutschland: Gutschein statt Geld zurück! SO tricksen die Fluggesellschaften Kunden aus

Gutschein statt Geld zurück? So mies bringen die Airlines ihre Kunden um ihre Rückerstattungen. Bild: (Symbolbild) aapsky/AdobeStock

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Für eine Leistung, die man nicht in Anspruch nehmen kann, kann man in der Regel sein Geld zurückfordern. Das gilt vor allem bei Flügen, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht angetreten werden konnten. Doch statt den gezahlten Betrag zurückzuerhalten, werden viele Kunden mit Gutscheinen oder anderen miesen Tricks abgespeist.

Coronakrise-News aktuell: Fluggesellschaften tricksen Kunden aus

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, zahlt nicht einmal die Lufthansa ihren Kunden ihr Geld zurück. Der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband sagte gegenüber "Bild": "Selbst die Lufthansa, die wir Steuerzahler mit neun Milliarden Euro stützen, kriegt es bisher nicht auf die Reihe, ihren Kunden das Geld für ausgefallene Flüge zurückzugeben. Ich halte das nicht für Unfähigkeit, sondern ganz klar für Vorsatz." Ganz schön unverschämt! Hier sind die beliebtesten Tricks der Airlines, wie sie ihre Kunden übers Ohr hauen.

Ryanair trickst Kunden mit dem Button-Trick aus

Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, geht Ryanair besonders fies vor, um dem Kunden kein Geld zurückzahlen zu müssen. Ungefragt senden sie den Kunden per E-Mail einen Gutscheincode. Darunter befindet sich ein großer Button mit der Aufschrift "Gutschein akzeptieren", auf den man unweigerlich klickt, da es der einzige Button in Sicht ist.

Dazu schreibt Ryanair wenig deutlich: "Wenn Sie den Gutschein akzeptieren und nicht vor Ablauf des Gültigkeitsdatums einlösen, erhalten Sie den vollen Betrag in bar zurückerstattet. Wenn Sie den Gutschein vor Ablauf des Gültigkeitsdatums nur teilweise einlösen, können Sie den Restbetrag in bar zurückerstattet bekommen." Die Aussage ist unklar und der Kunde wird um sein Recht gebracht, sobald er auf den Button klickt.

Opodo stellt Gutscheine als Vorteil dar

Auch der Reisanbieter Opodo wendet den Gutschein-Trick an, so berichtet die "Bild". Dabei tut er sogar so, als sei ein Gutschein eine gute Nachricht. Dass dem Kunden eigentlich sein Geld zusteht, wird einfach übergangen. "Gute Nachrichten! Wir haben ein flexibles Ticket als Rückerstattung für Ihren Flug [...] erhalten. Ein flexibles Ticket ermöglicht Ihnen die Umbuchung Ihres Fluges mit Ihrem Guthaben, das Sie für ein Datum und Reiseziel Ihrer Wahl einsetzen können", zitiert die "Bild"-Zeitung den Anbieter. 

Easyjet bietet nur Gutscheine an - Anträge zur Gelderstattung werden ignoriert

Auch Easyjet reiht sich ein in die Liste der unrühmlichen Fluganbieter. Wie die "Bild" schreibt, bietet Easyjet Gutscheine sowie Umbuchungen an. Erst am Ende der Mail ist die Rede von einer Erstattung, die man jedoch zunächst über ein Onlineformular beantragen muss. Der Kunde erhält keine Bestätigungs-E-Mail, das heißt, er hat nichts, womit er nachweisen kann, dass er eine Erstattung beantragt hat. Im schlimmsten Fall bekommt man am Ende weder sein Geld zurück noch eine Umbuchung. "Bild" rät, bei Easyjet direkt auf einen Gutschein oder Umbuchung zu setzen, um nicht gänzlich um sein Geld gebracht zu werden.

Lufthansa vertröstet seine Kunden - doch erstattet dann zurück

Auch die Lufthansa hat noch ihre Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Coronakrise und vertröstet ihre Kunden daher seit Monaten. Mehr als 2 Milliarden Euro wurden jedoch bereits an die Kunden zurückgezahlt - das gilt vor allem für Flüge aus den Monaten März und April. Für die weiteren Monate müssen Kunden sich weiter in Geduld üben. Aber immerhin: Sie bekommen ihr Geld zurück. Etwas, was man nicht bei jeder Fluggesellschaft behaupten kann. 

Coronakrise der Airlines: Klagen lohnt sich nur bedingt

Eine Klage lohnt sich nur dann, wenn man die Fluggesellschaft "in Verzug setzt", wie die "Bild"-Zeitung erklärt, und eine Frist setzt. Reagiert die Airline nicht, muss sie die Gerichtskosten übernehmen, die in Folge entstehen könnten. Vor Gericht gewinnen würde man relativ sicher, doch kann es Monate dauern, bis es so weit ist. In dieser Zeit ist es gut möglich, dass Sie Ihr Geld bereits durch eine Rückerstattung erhalten haben.

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sig/fka/news.de