Wirtschaft

Kuriose Klagen: Wenn verärgerte Kunden große Konzerne bluten lassen

  • Artikel teilen:

Wie schon McDonald's sieht sich nun auch Subway einer kuriosen Kundenklage ausgesetzt. Bild: news.de-Montage (dpa)

Wer bei Subway isst, hat die Qual der Wahl: Er kann sich nicht nur zwischen verschiedenen Broten und Belägen entscheiden, sondern muss auch wissen, ob er für den kleinen oder großen Hunger bestellt. Denn er kann zwischen einem halben (15 cm) und einem ganzen (30 cm) Sub wählen.

Subway: Es geht nur um ein paar Zentimeter

Genau das brachte dem Sandwich-Unternehmen laut der «Welt» nun einen Heidenärger ein. Der Grund: In den US-Bundesstaaten New Jersey und Chicago hatten zwei Amerikaner nicht die versprochene Länge von einem Fuß (das entspricht 30,48 Zentimetern) bekommen und deshalb geklagt. Wegen irreführender Werbung verlangen ihre Anwälte nun fünf Millionen Dollar Schadenersatz.

Um ein solches Szenario in Deutschland zu vermeiden, hat Subway hierzulande reagiert und seine Mitarbeiter dafür sensibilisiert, dass die verkauften Brote auch wirklich 30 cm lang sind. Der Subway-Fall ist aber nur ein Beispiel für kuriose Klagen, wegen derer große Unternehmen vor Gericht landeten.

McDonalds kämpft gegen zu heißen Kaffee

So muss sich in diesen Tagen auch die Fast-Food-Kette McDonald's mal wieder mit einem verärgerten Kunden herumschlagen. Weil dieser in einer Filiale bei Los Angeles am Tresen weitere Servietten verlangt, aber nicht bekommen hatte, verklagte er den Konzern auf 1,5 Millionen Dollar. Der Afroamerikaner hatte sich von der Bedienung diskriminiert gefühlt. Ausgang offen.

Die wohl legendärste Klage gegen McDonald's ist aber die, bei der Stella Liebeck wegen zu heißen Kaffees vor Gericht zog. Sie hatte sich einen Pappbecher gefüllt mit brühwarmen Kaffee von McDonald's aus Versehen über den Schoss gekippt. Das sollte sich auszahlen. Denn die Restaurantkette musste satte 2,7 Millionen Dollar Schadenersatz blechen.

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.