Steuerentlastungen 2025: Von wegen mehr Geld - So viel bleibt nach Abzügen wirklich übrig
Erstellt von Ines Fedder
20.12.2024 09.58
- Steuerentlastungen 2025: Darum kommen sie bei den Bürger:innen nicht an
- Weniger Steuerbelastung, aber höhere Kassenbeiträge
- Darum zahlen die Arbeitnehmer:innen am Ende sogar noch drauf
Die verantwortlichen Regierenden haben sich doch noch dazu durchgerungen, gemeinsam für Steuerentlastungen im kommenden Jahr zu stimmen. Der Steuerfreibetrag soll angehoben und die Arbeitnehmer:innen entlastet werden. Zudem hat Bundeskanzler Olaf Scholz die Erhöhung des Kindergeldes durchgerungen, auf das er besonders stolz ist, und dafür im Netz dafür stark kritisiert wird. Warum? Rechnungen zeigen, dass die versprochenen Entlastungen für die Bürger:innen aufgrund von höheren Kosten der Krankenkassen schlichtweg einfach verpuffen.
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Finanzausschuss beschließt steuerliche Entlastungen ab 2025 - Was bedeutet das?
Am Mittwoch (18.12.2024) hat der Finanzausschuss ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs beschlossen. Unter anderem wird der Freibetrag, der sogenannte steuerfreie Teil des Einkommens, schrittweise angehoben. Zunächst im Jahr 2025 um 312 Euro und später dann auf 12.096 Euro. Was bedeutet das? Den Arbeitnehmer:innen sollte am Ende mehr Geld zur Verfügung stehen.
Kalte Progression stoppen: Was ist das überhaupt?
Ziel ist es, die sogenannte kalte Progression zu stoppen. Darunter versteht man eine Art "unbemerkte Steuererhöhung", die sich in den letzten Jahren eingeschlichen hat. Gehaltserhöhungen werden durch die Inflation aufgefressen und dennoch kommt es zu einer höheren Besteuerung. Dem wolle man künftig entgegenwirken. Aber wie?
Steuervorteile 2025 im Check: So viel Plus könnte im kommenden Jahr auf Sie zukommen
Der Bund der Steuerzahler hat die möglichen steuerlichen Vorteile für das kommende Jahr vorsorglich schon einmal durchgerechnet. Wie unter anderem die "Bild"-Zeitung berichtet, sehen die nackten Zahlen (hier exemplarisch dargestellt) unter anderem wie folgt aus:
- Single (ohne Kind) mit 3.000 Euro brutto = 151 Euro plus.
- Alleinerziehend (mit einem Kind) mit 2.500 brutto = 119 Euro mehr.
- Alleinverdiener-Paar mit 4.000 brutto = 224 Euro plus.
Bei diesen Rechnungen handelt es sich jedoch um eine mögliche Rechnung ohne die Miteinbeziehung der höheren Kassenbeiträge, die im kommenden Jahr auf die Bürger:innen zukommen. Teilweise kündigen die Krankenkassen eine Erhöhung von bis zu 2,45 Prozent an. So könnten die Zahlen hingegen wieder ganz anders aussehen.
Krankenkassen erhöhen Beiträge: Hier explodieren die Kosten 2025 besonders stark
Im Durchschnitt sollen die Kosten für alle Kassen 2025 um 0,8 Prozent steigen und damit von 16,3 auf 17,1 Prozent. Einzelne Krankenkassen müssen jedoch weitaus stärker erhöhen, als den Versicherten womöglich lieb ist. Die Techniker-Krankenkasse (TK) mit rund 11,8 Millionen Versichert:en hebt ihren Zusatzbeitrag von bisher 1,2 Prozent auf 2,45 Prozent an - mehr als eine Verdoppelung. Wie die geplanten Erhöhungen exemplarisch 2025 aussehen könnte, zeigen folgende Zahlen.
Mehr Kosten statt Plus durch Steuerentlastungen 2025
Bei einem Einkommen von 3.000 Euro brutto zahlen Versicherte im Monat durchschnittlich 18,74 Euro monatlich mehr an die Krankenkasse. Die steuerlichen Vorteile sind somit mehr als verpufft. "Verrechnet man das mögliche Steuerplus mit dem Kassenminus, bleibt für die meisten Arbeitnehmer:innen unterm Strich weniger übrig", berichtet die "Bild"-Zeitung, die hier die einzelnen Posten noch einmal im Detail genau durchgerechnet hat.
Zieht man die steigenden Benzin- und Lebenshaltungskosten mit ein, könnte es also im Jahr 2025 abermals ziemlich teuer werden.
Quellen:
- BILD: "Exklusive Tabellen: Steuerentlastung verpufft im Beitrags-Schock", BILD. Verfügbar unter: https://www.bild.de/politik/inland/exklusive-tabellen-steuerentlastung-verpufft-im-beitrags-schock-676484caa34dcb59b666741d (abgerufen am 20. Dezember 2024).
- Bundesministerium der Finanzen. „Was ist kalte Progression?", Bundesministerium der Finanzen. Verfügbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/kalte-progression.html (abgerufen am 20. Dezember 2024).
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