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Bundeshaushalt 2025: Das ändert sich für Verbraucher

Die Ampel-Parteien haben den Bundeshaushalt für 2025 beschlossen (Symbolfoto) Bild: istockphoto.com/Stadtratte

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Die Ampel-Koalition hat sich auf den Bundeshaushalt 2025 geeinigt, der zahlreiche Veränderungen für die Bürger bringt. Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Finanzminister Christian Lindner und Wirtschaftsminister Robert Habeck wurden wichtige Beschlüsse gefasst, die das Leben vieler Menschen beeinflussen werden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.

Steuerfreiheit für Überstunden: Mehr Geld für Mehrarbeit

Arbeitnehmer können sich freuen: Überstunden sollen ab 2025 steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Das bedeutet, dass Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, nicht mehr versteuert werden müssen. Als Vollzeitarbeit gilt dabei eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden für tarifliche Regelungen und 40 Stunden für nicht tariflich festgelegte Arbeitszeiten. Zudem wird ein neuer steuerlicher Anreiz geschaffen, um die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zu erhöhen.

Unterstützung für Familien: Höheres Kindergeld und Kinderfreibetrag

Für Familien gibt es gute Nachrichten: Der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien wird 2025 um fünf Euro auf 25 Euro erhöht. Dieser Zuschlag wird jedoch mit der Einführung der Kindergrundsicherung auslaufen. Das Kindergeld steigt auf 255 Euro pro Monat. Der Kinderfreibetrag wird 2024 um 228 Euro auf 9540 Euro und 2025 um weitere 60 Euro auf 9600 Euro angehoben. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiterhin zeitgleich steigen.

Anreize für Rentner: Arbeiten über das Rentenalter hinaus

Um das Arbeiten über das Rentenalter hinaus attraktiver zu machen, sollen Beschäftigte, die über die Regelgrenze des Renteneintritts hinaus arbeiten, den Arbeitgeberbeitrag für die Arbeitslosenversicherung als Netto ausgezahlt bekommen. Zudem wird die Rentenversicherung teilweise ausgezahlt. Diese Maßnahmen sollen einen deutlichen Anreiz bieten, länger zu arbeiten.

Bürgergeld: Neue Mitwirkungspflichten und Änderungen

Der Bezug von Bürgergeld wird strenger geregelt. Wer kurzfristig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, muss sich einmal monatlich bei der Bundesagentur für Arbeit melden. Die Zumutbarkeitsregeln werden weiterentwickelt und die Karenzzeit beim Schonvermögen wird halbiert. Im ersten Jahr des Bezugs wird das Vermögen jedoch nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Als erheblich gilt ein Vermögen von mehr als 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Steuerliche Entlastungen: 23 Milliarden Euro für Bürger

Die Bundesregierung plant steuerliche Entlastungen in Höhe von insgesamt 23 Milliarden Euro für 2025 und 2026. Diese Entlastungen sollen durch Erhöhungen von Freibeträgen, Änderungen bei der Lohn- und Einkommenssteuer und Verschiebungen beim Solidaritätszuschlag ermöglicht werden.

Die Steuererleichterungen, die Unterstützung für Familien und die neuen Anreize für Arbeitnehmer und Rentner zeigen, dass die Regierung darauf bedacht ist, die finanzielle Belastung der Bevölkerung zu reduzieren und gleichzeitig nachhaltige wirtschaftliche Entwicklungen zu fördern.

lab/news.de