Endlich besseres Internet: Millionen Haushalte profitieren
Erstellt von LabX Kooperation
29.06.2024 17.51
Derzeit müssen alle Haushalte in Deutschland mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download und 1,7 Mbit/s im Upload haben. Viele Haushalte haben bereits bessere Verbindungen, aber in abgelegenen Gebieten ist das oft nicht der Fall. Dort könnte der neue Rechtsanspruch dafür sorgen, dass die Betroffenen eine schnellere Verbindung erhalten.
Wie aus einem Schreiben der Bundestags-Koalitionsfraktionen aus SPD, Grünen und FDP hervorgeht, sollen diese Mindestanforderungen noch in diesem Jahr erhöht werden – auf 15 Mbit/s im Download und 5 Mbit/s im Upload. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Mehr Haushalte unterversorgt
Durch die Erhöhung der Minimalwerte steigt die Zahl der Adressen, die unter diesem Internet-Minimum liegen, laut Bundesnetzagentur von 1,8 auf 2,2 Millionen. Ein Teil davon befindet sich allerdings im Bereich von Mobilfunk-Antennen, die die Mindestvorgaben erfüllen. Wie viele das genau sind, ist unklar. Auch mit Satelliten-Internet könnte der Rechtsanspruch erfüllt werden, solange es "erschwinglich" bleibt. Laut einer früheren Schätzung der Bundesnetzagentur galten bundesweit rund 400.000 Haushalte als unterversorgt. Nun sind es mehr.
Bundestag ist am Zug
Am Mittwoch soll der Digitalausschuss des Bundestags über die Verordnungsänderung abstimmen und der Bundesnetzagentur grünes Licht geben, die Regelung anzupassen. Die neue Regel könnte ab Spätsommer oder Herbst gelten.
Es geht um das "Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten", oft als "Recht auf schnelles Internet" bezeichnet. Während Stadtbewohner diese Mindestversorgung oft nicht als "schnell" empfinden, könnten die neuen Minimalwerte in ländlichen Gebieten eine deutliche Verbesserung bedeuten. In städtischen Bereichen mit Kabel- oder Glasfaserinternet sind 1000 Mbit/s im Download üblich. In ländlichen Gebieten hingegen, wo langsames Internet noch Alltag ist, könnten die neuen Mindestanforderungen eine erhebliche Verbesserung darstellen.
Besonders die Verbesserung des Uploads – eine Verdreifachung der bisherigen Vorgabe – ist für viele Verbraucher wichtig. Damit könnten standardmäßige Videokonferenzen gerade so funktionieren, aber bei mehreren gleichzeitigen Videokonferenzen oder Online-Spielen könnte es weiterhin Probleme geben.
Kritik von Verbraucherschützern
Verbraucherschützer äußerten sich gemischt. "Wir sind froh, dass die betroffenen Verbraucher nun einen höheren Anspruch auf Mindestversorgung haben", sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. "Leider kommt diese Erhöhung zu spät, sie war bereits für vergangenes Jahr versprochen."
Das "Recht auf schnelles Internet" gibt es außerdem seit 2021, doch es hat bisher wenig gebracht. Erst im März dieses Jahres verpflichtete die Bundesnetzagentur erstmals einen Internetanbieter, einen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen.
Die neuen Regelungen sollen nun sicherstellen, dass mehr Menschen von schnellen Internetverbindungen profitieren können, besonders in ländlichen und abgelegenen Gebieten.
lab/news.de