Verbraucher

Kunden ahnungslos: Das kann beim Einkauf im Supermarkt strafbar sein

Auch für Einkaufswagen gelten Vorschriften (Symbolfoto) Bild: AdobeStock / oatawa (Symbolbild)

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Beim Wocheneinkauf bei Edeka, Kaufland und anderen Supermärkten greifen wir fast automatisch zum Einkaufswagen. Besonders bei größeren Einkäufen ist er unverzichtbar. Doch aufgepasst: Eine scheinbar harmlose Handlung kann dich schnell zum Gesetzesbrecher machen. Dabei geht es um eine strafbare Handlung bei der Verwendung des Einkaufswagens.

Es mag praktisch erscheinen, den Einkaufswagen bis zur eigenen Haustür zu schieben, um die Einkäufe bequem abzuladen. Doch selbst wenn Kunden den Wagen danach sofort zurückbringen, begehen sie damit eine sogenannte "Gebrauchsanmaßung". Das bedeutet, dass die Nutzung des Einkaufswagens in einer Art und Weise stattfindet, die nicht erlaubt ist.

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Damit verletzen die Kunden, die so handeln, das Eigentum des Supermarktes. Auf vielen Hinweisschildern in den Supermärkten ist klar vermerkt, dass Einkaufswagen nicht mit nach Hause genommen werden dürfen. Wird ein Supermarktbetreiber auf diese Nutzung aufmerksam, kann er rechtliche Schritte einleiten. Neben einer zivilrechtlichen Klage droht dir auch ein Hausverbot. Dies könnte besonders ärgerlich sein, wenn der Supermarkt in der unmittelbaren Nähe liegt und man auf ihn angewiesen ist.

Diebstahl und seine Strafen

Wer den Einkaufswagen einfach behält und nicht zurückbringt, begeht laut Strafgesetzbuch sogar Diebstahl. Dies kann mit einer Geldstrafe oder in extremen Fällen mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Trotz dieser harten Strafen scheint es viele nicht zu kümmern. Entsorgungsbetriebe berichten regelmäßig, dass sie jedes Jahr Hunderte von Einkaufswagen einsammeln und den Supermärkten zurückbringen müssen.

Einkaufswagen, die im Freien herumstehen, sind nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein Umweltrisiko. Sie rosten, und Plastikteile werden durch Regen und Sonne beschädigt. Dies führt zu erhöhtem Reparatur- und Ersatzaufwand für die Supermärkte und verursacht zusätzliche Umweltbelastungen.

Richtiger Umgang mit dem Einkaufswagen

Um Ärger und Strafen zu vermeiden, sollten Kunden den Einkaufswagen nach dem Einkauf immer sofort zurückbringen. Wenn der Weg zu weit oder die Einkäufe zu schwer sind, gibt es andere Lösungen, wie Klappboxen oder Einkaufsroller, die man von zu Hause mitnehmen kann. Diese Alternativen sind nicht nur legal, sondern auch umweltfreundlich.

Die Nutzung von Einkaufswagen endet am Supermarkt. Alles andere kann rechtliche Konsequenzen und Umweltprobleme nach sich ziehen. Tatsächlich sind einige Einkaufswagen sogar mit einer Funktion ausgestattet, bei der beim Verlassen des Geländes des Supermarktes, die Räder blockieren. So kann der Wagen nicht weiter geschoben werden.

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lab/hos/news.de