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Haft und 50.000 Euro Bußgeld: Neues Tierschutzgesetz beschlossene Sache

Das neue Tierschutzgesetz soll Tierleid vermindern (Symbolfoto) Bild: istockphoto.com/Jan Sztemon

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Das Bundeskabinett hat einen Entwurf von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) verabschiedet, der weitreichende Änderungen im Tierschutzgesetz vorsieht. Diese sollen die Haltungsbedingungen für Tiere in Ställen, Zirkussen und auch für Haustiere verbessern. Dabei stehen sowohl neue Auflagen als auch härtere Strafen bei Verstößen im Mittelpunkt.

Minister Özdemir betonte, dass die Mehrheit der Tierhalter ihrer Verantwortung gerecht werde, doch es gebe noch immer erhebliche Defizite. "Viele Tiere leiden unnötig", so Özdemir, "und wenn es den Tieren besser geht, profitieren auch die Halter." Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den Tierschutz zu stärken und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in die Regelungen zu integrieren. Dabei sollen einige gängige Praktiken in der Landwirtschaft verboten oder mit strengeren Auflagen versehen werden.

Neue Regeln und Verbote in der Landwirtschaft

Ein zentrales Anliegen des neuen Gesetzes ist es, unnötige Eingriffe an Tieren zu minimieren. So soll das Kappen der Schwänze bei Lämmern komplett verboten werden. Bei Ferkeln soll dies nur noch in Ausnahmefällen unter strengen Vorgaben erlaubt sein. Auch das Ausbrennen der Hörner bei Kälbern soll nur noch unter Betäubung erlaubt sein, was laut Ministerium bereits vielfach praktiziert wird.

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Ein weiteres wichtiges Thema ist die Anbindehaltung von Tieren wie Eseln, Ziegen und Rindern. Grundsätzlich soll diese Form der Haltung verboten werden. Für Süddeutschland, wo diese Praxis noch verbreitet ist, gilt eine Sonderregelung: Kleine Höfe mit bis zu 50 Rindern dürfen ihre Tiere weiterhin anbinden, wenn diese während der Weidezeit draußen sind und mindestens zweimal pro Woche Auslauf haben. Diese Regelung soll jedoch in zehn Jahren vollständig verboten werden.

Neue Vorschriften auch für Schlachthöfe und Zirkusse

Schlachthöfe müssen sich auf neue Auflagen einstellen. Künftig sollen Videoaufzeichnungen in tierschutzrelevanten Bereichen vorgeschrieben werden, um den Behörden eine bessere Kontrolle zu ermöglichen, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Betäubungsvorschriften.

Für Zirkusse kommt ein Verbot, bestimmte Wildtiere wie Elefanten, Affen, Giraffen oder Flusspferde an wechselnden Orten zu halten oder zur Schau zu stellen. Bereits vorhandene Tiere müssen nicht abgegeben werden, aber die Anschaffung neuer Tiere dieser Art ist verboten.

Kampf gegen Qualzucht und Online-Handel mit Haustieren

Auch die Qualzucht soll strenger reguliert werden. Methoden, die darauf abzielen, Tiere mit gesundheitsschädigenden Merkmalen zu züchten, sollen weiter eingedämmt werden. Ziel ist es, gesundheitliche Probleme wie Atembeschwerden, Herzfehler oder Gelenkprobleme zu verhindern. "Dieses Gesetz ist ein Pro-Dackel-Gesetz", betonte Özdemir, um klarzustellen, dass es nicht um pauschale Rassenverbote geht, sondern um das Wohl der Tiere.

Der Online-Handel mit Haustieren soll ebenfalls eingeschränkt werden. Tiere mit Qualzuchtmerkmalen sollen nicht mehr im Internet verkauft werden dürfen. Anbieter müssen ihre Daten auf den Plattformen angeben, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Zudem sind neue Vorschriften für Tierbörsen geplant.

Verschärfte Strafen bei Tierschutzverstößen

Die Sanktionen für schwerwiegende Tierschutzverstöße sollen verschärft werden. Wer ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet, muss bei wiederholten oder besonders schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Der Bußgeldrahmen für Misshandlungen oder Tötungsversuche soll von 25.000 auf bis zu 50.000 Euro erhöht werden.

Die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" kritisiert die Pläne als unzureichend und weist auf "zahlreiche Mängel und Leerstellen" hin. Foodwatch wirft Özdemir vor, vor der Bauernlobby eingeknickt zu sein, während der CDU-Agrarexperte Albert Stegemann einseitige Nachteile für die heimische Landwirtschaft beklagt. Özdemir verteidigte den Kompromiss und verwies auf den Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Das neue Tierschutzgesetz soll noch vor der Sommerpause in den Bundesrat eingebracht werden und könnte bereits ab dem 5. Juli wirksam werden.

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lab/hos/news.de

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