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Pfandflaschen sammeln: In Deutschland drohen Strafen für Flaschensammler

Wer Pfandflaschen sammelt, kann unter Umständen Probleme bekommen (Symbolfoto) Bild: istockphoto.com/Tatyana Nikitina

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In Deutschland kann das Sammeln von Pfandflaschen und -dosen den Unterschied zwischen Armut und einem kleinen finanziellen Puffer ausmachen. In der Tat gibt es viele Menschen, die sich so ein kleines oder auch ansehnliches Taschengeld dazuverdienen. Beim Sammeln von Pfandflaschen gelten jedoch gesetzliche Bedingungen, sodass bei einem Verstoß auch Bußgelder oder Strafen drohen können.

Jede Pfandflasche und -dose hat einen monetären Wert. 8 Cent für eine Bierflasche aus Glas, 25 Cent für Einwegflaschen und -dosen. Seit jüngster Vergangenheit gibt es auch auf bestimmte Saft- und Milchflaschen 25 Cent Pfand. Für Menschen, die unter finanziellen Engpässen leiden, kann das Sammeln dieser Gegenstände eine notwendige Einkommensquelle sein. Diese Notlage kann durch geringe Renten, gekürzte Sozialleistungen oder andere finanzielle Schwierigkeiten entstehen.

Das ist die gesetzliche Regelung

Generell ist das Aufheben von Flaschen und Dosen vom Boden nicht strafbar. Verschiedene Gerichtsurteile bestätigen, dass beim Einsammeln von herrenlosen pfandpflichtigen Getränkeverpackungen niemand bestohlen wird. Doch das Betreten von fremden Grundstücken oder das Durchsuchen von Mülltonnen kann andere rechtliche Probleme mit sich bringen. Zudem kann das Sammeln von Pfandflaschen als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden und Einkünfte aus dieser Tätigkeit somit steuerpflichtig gewertet werden.

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Theoretisch gehört eine Pfandflasche, sobald sie in einen Container geworfen wurde, dem Eigentümer des Containers. Praktisch wird die Entnahme oft geduldet, solange kein Schaden entsteht. Viele Städte arbeiten mit Initiativen wie „Pfand gehört daneben" zusammen, die spezielle Pfandringe an Mülltonnen anbringen. Diese Ringe ermöglichen es, Pfandflaschen sicher und einfach zu entnehmen, ohne Mülltonnen durchwühlen zu müssen. Die Vorrichtung ist in über 100 Städten in Deutschland im Einsatz.

Besondere Vorsicht ist jedoch bei privaten Abfallbehältern und an Bahnhöfen geboten. Das Entnehmen von Pfandflaschen aus privaten Mülltonnen ohne Erlaubnis des Eigentümers kann als Diebstahl gewertet werden. An Bahnhöfen ist das Durchwühlen von Mülleimern ebenfalls untersagt. Die Deutsche Bahn verbietet in ihrer Hausordnung das Sammeln von Flaschen und Dosen auf dem gesamten Bahnhofsgelände, inklusive der Bahnsteige und des Food Yards.

lab/news.de

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