EU-Parlament gibt grünes Licht: Was das Recht auf Reparatur für Verbraucher bedeutet
Erstellt von LabX Kooperation
20.05.2024 17.51
Das lang ersehnte Recht auf Reparatur hat nun die Zustimmung des EU-Parlaments erhalten. Diese Regelung ermöglicht es Kunden zukünftig, bestimmte Geräte wie Handys oder Staubsauger einfacher reparieren zu lassen. So soll im Sinne der Nachhaltigkeit verhindert werden, dass Verbraucher sich bei kleinen Defekten direkt ein neues Gerät kaufen.
Das verspricht die neue Regelung
Das Recht auf Reparatur gilt für viele Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Smartphones. Geht zum Beispiel ein Kühlschrank kaputt, soll es Verbrauchern künftig leichter gemacht werden, diesen reparieren zu lassen und auf einen Neukauf zu verzichten. Tritt während der gesetzlichen Garantiezeit ein Mangel auf und Verbraucher entscheiden sich dazu, ihr Gerät reparieren zu lassen, verlängert sich die Garantiezeit um weitere zwölf Monate.
Auch nach Ablauf der Garantiezeit sollen Kunden weiterhin ein Recht auf Reparatur zu angemessenen Preisen und innerhalb angemessener Zeiträume haben. Hersteller werden in der Pflicht sein, Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitzustellen.
Zusätzlich müssen EU-Mitgliedsstaaten mindestens eine weitere Maßnahme umsetzen, um Reparaturen attraktiver zu machen. Denkbar sind Garantie-Gutscheine, steuerliche Vorteile oder Reparaturkurse.
So reagieren Händler und Verbraucherschützer
Verbraucherschützer begrüßen die Regelung, betonen jedoch, dass einige Passagen noch zu vage sind und Schlupflöcher entstehen könnten.
Händler wie Mediamarkt und Saturn sehen das Gesetz positiv und erwarten keinen übermäßigen bürokratischen Aufwand. Jedoch könnte es vorübergehend Engpässe bei Reparaturdiensten geben, da bereits jetzt Fachkräftemangel herrscht. lab/news.de