TV

"Der Bachelor"-Vertrag: Strenge Regeln! Wie weit darf Niko Griesert gehen?

"Bachelor" Niko Griesert war strengen vertraglichen Vorgaben unterworfen Bild: Foto: TVNOW / René Lohse

  • Artikel teilen:

Am heutigen Mittwoch erfahren TV-Zuschauer:innen im Finale von "Der Bachelor" endlich, welche Dame von Niko Griesert die letzte Rose erhält. Was die RTL-Fans beim Finale noch nicht erfahren: Laut Medienberichten macht der Rosenkavalier nach der Show mit der Siegerin Schluss und entscheidet sich für eine andere. Wie weit darf der Bachelor gehen? Das ist streng vertraglich geregelt.

Vorsicht Spoiler: Wenn Sie nicht erfahren möchten, wer das "Bachelor"-Finale gewinnt und was anschließend passiert sein soll, sollten Sie nicht weiterlesen. Das Finale können Sie bei TVnow und um 20.15 Uhr bei RTL sehen.

"Bachelor" Niko Griesert spielt Bäumchen wechsle dich

Ein einziges Hin und Her war es, was Rosenkavalier Niko im "Bachelor"-Finale darbot. Zuerst tauschte er Finalistin Stephie durch Michèle aus, die er im Halbfinale rausgeworfen hatte. Michèle kehrte zurück, dafür musste Stephie vorzeitig gehen. Im Finale entschied sich Niko dann trotzdem gegen Michèle (27). Kandidatin Mimi (26) erhielt die letzte Rose und gewann das Finale.

Strenge Regeln für den "Bachelor" laut RTL-Vertrag

Doch auch da war für Niko Griesert noch nicht Schluss. Wie zahlreiche Medien, darunter die "Bild" berichten, soll der "Bachelor" Mimi nach dem Finale abserviert haben und nun eine Beziehung mit Michèle führen. Ist so viel Hin und Her überhaupt erlaubt? Niko Griesert und die Kandidatinnen unterliegen überraschend strengen Vertragsregeln. Wie "Bild" berichtet, soll der Vertrag folgendermaßen aussehen.

  • Während der Dreharbeiten darf der "Bachelor" keine Kandidatinnen per Textnachricht kontaktieren.
  • Allgemein darf der "Bachelor" während der Dreharbeiten zur Staffel kein Smartphone oder Handy benutzen.
  • Kennt der "Bachelor" eine Kandidatin bereits, muss er dies der Produktionsfirma sofort mitteilen. Kandidatin Michèle und Niko Griesert kannten sich bereits vor dem "Bachelor", was sie in der ersten Folge bemerkten und vor den Kameras bekannt gaben. Sie hatten vor der TV-Show via Instagram geschrieben.
  • Der "Bachelor" darf in keiner Beziehung sein.
  • Der "Bachelor" darf die Villa der Kandidatinnen nur dann besuchen, wenn die Produktionsfirma dies gestattet.
  • Der "Bachelor" darf in der Kandidatinnen-Villa nur den Gemeinschaftsbereich betreten, nicht aber die Badezimmer und Schlafräume.
  • Der "Bachelor" darf weder unter Drogeneinfluss noch alkoholisiert zum Dreh erscheinen. Das wäre ein sofortiger Kündigungsgrund.
  • Dem "Bachelor" ist es nicht gestattet, Beleidigungen über WhatsApp oder Instagram zu versenden.
  • Der Ruf der Sendung darf nicht ruiniert werden. Der "Bachelor" darf nicht schlecht über Kandidatinnen reden. 
  • Bis zur Ausstrahlung der Wiedersehens-Sendung nach dem Finale darf der "Bachelor" nicht über seinen Beziehungsstatus sprechen. Auch ist es ihm untersagt, Kommentare zu diesbezüglichen Gerüchten abzugeben.
  • Der "Bachelor" darf keine Witze über die sexuelle Orientierung von Menschen machen.
  • Der "Bachelor" darf sich selbst und eigenständig für eine Kandidatin entscheiden. Auch, welche Dame er näher kennenlernen möchte, liegt in seiner Hand. Die Ausnahme: durch die Produktionsfirma arrangierte Rendezvous. Seine Entscheidungen für Mimi und anschließend Michèle traf er also aus eigenem Antrieb - dazu hat er das Recht.

Verstößt der Bachelor gegen eine der Regeln, muss er laut "Bild" eine Strafe in Höhe von 5001 Euro zahlen. RTL wollte sich öffentlich nicht zu den Verträgen äußern. 

Schon gelesen? "Bachelorette", "Promi Big Brother", "Alm"! HIER sehen wir Mimi und Co. bald wieder

Folgen Sie News.de schon bei Facebook und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion. sig/bua/news.de

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.