Nebenkostenprivileg: Gebühren-Änderung! Das kommt auf Kabel-TV-Nutzer zu
Erstellt von Sabrina Böhme
03.05.2023 11.30
Einige Mieter und Mieterinnen zahlen für ihren TV-Kabelanschluss über die Nebenkosten. Mieter:innen müssen auch dann zahlen, wenn sie gar kein Kabelfernsehen nutzen. Das ändert sich bald. Die Bundesregierung schafft dieses Nebenkostenprivileg bald ab. Was bedeutet das für Verbraucher und Verbraucherinnen?
Kabelanschluss-Änderung aktuell: Nebenkostenprivileg in Deutschland
Einige Hausbesitzer und Hausverwaltungen schließen mit Kabelbetreibern Sammelverträge ab. Die Kosten werden über ein sogenanntes Sammelinkasso abgezogen. Bislang konnten einige Vermieter:innen die Kosten für den TV-Kabelanschluss mit der Nebenkostenabrechnung abrechnen. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen müssen die Kosten bezahlen, die an die Kabelbetreiber weitergeleitet werden. Diese Umlagezahlung wird in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt.
Neues Gesetz: Bundesregierung schafft Nebenkostenumlage für Kabelanschluss ab
Doch das Konzept ist veraltet und die Fernsehübertragung ist digitaler geworden. Viele Haushalte nutzen andere Übertragungsmöglichkeiten. Dennoch müssen viele für den Kabelanschluss zusätzlich zahlen, auch wenn sie ihn nicht nutzen. Deshalb hat die Bundesregierung eine Neuerung beschlossen, damit Haushalte zukünftig selbst über ihren Anbieter und den Übertragungsweg entscheiden dürfen. Im Rahmen des geänderten Telekommunikationsgesetzes (TKG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat, wird die Kabelgebührenumlage ab dem 30. Juni gelten. Haushalte, die bereits selber für ihren Anschluss zahlen, die betrifft die Änderung nicht.
TV-Kabelanschluss in Deutschland: Droht eine Kostenexplosion?
Auf die Kabelkosten soll sich die Gesetzesänderung für Mieter:innen nicht stark auswirken, schreibt die Verbraucherzentrale. Die Experten schätzen, dass sich die Preise um zwei bis drei Euro erhöhen könnten. "Erste Erfahrungen zeigen, dass bei gekündigten Mehrnutzerverträgen der Preis für den entsprechenden Einzelnutzervertrag bei ca. 8-10 Euro pro Monat liegt", erklärt die Verbraucherzentrale.
Welche Nachteile hat die neue Kabelanschlussregelung?
Wie "Techbook" schreibt, kann die neue Regelung Nachteile nach sich ziehen. Wer zum Beispiel Sky nutzen will, benötigt einen Kabelanschluss. Um das Angebot nutzen zu können, eignet sich aber auch Satellitenempfang. Außerdem kann Internetfernsehen in einigen Regionen nicht genutzt werden. Denn der Empfang ist dort sehr schlecht. Neben Kabel lassen sich auch Satelliten undDVB-T2 nutzen.
Welche Folgen hat das neue Kabelanschlussgesetz für Wohnungseigentümer?
Für Wohnungseigentümer:innen gilt weiterhin der Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Wenn die Eigentümergemeinschaft nicht die Mehrnutzerverträge zum 31. Juni 2024 kündigt, laufen die Verträge weiter. Die Kosten für den TV-Anschluss müssen dann weiter über das Hausgeld gezahlt werden. Vermieter:innen ist es aber untersagt, das Geld über die Nebenkostenabrechnung einzufordern.
Was kommt auf ALG-II-Empfänger nach der Kabelanschluss-Änderung zu?
Für einige Empfänger und Empfängerinnen von ALG II ändert sich die Zahlungsweise. Das Amt zahlt derzeit für den Kabelanschluss nur, wenn er über die Nebenkosten abgerechnet wird. Das bedeutet, dass einige Mieter:innen, die staatliche Arbeitslosenleistungen erhalten, zukünftig selber für den Kabelempfang aufkommen müssen, wenn sie in einem Wohnhaus mit einem Sammelanschluss leben. Einige ALG-II-Empfänger:innen zahlen aber bereits selber die Kosten. Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs soll deshalb für mehr soziale Gleichberechtigung sorgen.
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Anmerkung: Die gesetzliche Regelung wirkt sich aber nicht auf den Telefon- und Internetanschluss über Kabel aus.
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bos/rad/news.de