Deutsche Bahn News aktuell: Streckensperrung zwischen Marienborn und Wefensleben
Erstellt von Sarah Knauth
13.12.2024 23.36
Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Abweichungen im Fahrplan führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen notwendig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Streckensperrung zwischen Marienborn und Wefensleben |
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Ursache | Unfall an einem Bahnübergang |
Beginn | 13.12.2024 |
Ende | 14.12.2024 |
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Streckensperrung zwischen Marienborn und Wefensleben
Für Verbindungen im Raum Sachsen-Anhalt hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Der Streckenabschnitt von Marienborn bis Wefensleben ist im Moment gesperrt. Über die Dauer der Sperrung liegen uns leider noch keine Informationen vor. Der Grund ist ein Unfall an einem Bahnübergang. In der Folge kommt es zu Verspätungen und Teilausfällen."
"Unfall an einem Bahnübergang" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Sachsen-Anhalt wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Unfall an einem Bahnübergang" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffene Linie:
RB 40 Burg (Magdeburg) - Magdeburg Hbf - Eilsleben (b Magdeburg) - Helmstedt - Braunschweig Hbf
Ersatzverkehr mit zwei Bussen ist zwischen Helmstedt und Wefensleben eingerichtet. Weiterer Einsatz von 3 Bussen ist ab ca. 16 Uhr eingerichtet."
Diese Meldung wurde am 13.12.2024 um 17.39 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de