Deutsche Bahn News aktuell: Weichenstörung Schorndorf behoben.
Erstellt von Sarah Knauth
10.12.2024 20.35
Ob Unwetter, Personalengpass oder Verkehrsstörung - die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen notwendig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Weichenstörung Schorndorf behoben. |
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Ursache | Reparatur an der Weiche |
Beginn | 10.12.2024 |
Ende | 10.12.2024 |
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Weichenstörung Schorndorf behoben.
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Weichenstörung im Bereich Schorndorf behoben, Folgeabweichungen auf der Linie S2 möglich."
"Reparatur an der Weiche" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Reparatur an der Weiche" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Die Weichenstörung in Schorndorf ist behoben, es kann jedoch noch zu Abweichungen auf der Linie S2 kommen. Die Züge verkehren wieder zwischen Grunbach und Schorndorf. Der Busnotverkehr wird gegen 20:30 Uhr eingestellt. Für aktuelle Informationen informieren Sie sich in der Online-Reiseauskunft, achten Sie auf Ansagen und Anzeigetafeln an den Stationen."
Diese Meldung wurde am 10.12.2024 um 19.51 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de