Deutsche Bahn News aktuell: Beeinträchtigungen im internationalen Fernverkehr zwischen Deutschland und Frankreich
Erstellt von Sarah Knauth
21.11.2024 21.45
Ob Unfall, Baumaßnahme oder technische Störung - die möglichen Ursachen für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Beeinträchtigungen im internationalen Fernverkehr zwischen Deutschland und Frankreich |
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Ursache | Witterungsbedingte Einschränkung |
Beginn | 21.11.2024 |
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Beeinträchtigungen im internationalen Fernverkehr zwischen Deutschland und Frankreich
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg, Saarland, Hessen sowie in weiteren Bundesländern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund von Winterwitterung in Frankreich kommt es am Freitag, den 22.11.2024 zu Beeinträchtigungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn. "
"Witterungsbedingte Einschränkung" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Witterungsbedingte Einschränkung" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
ICE 9558 (Frankfurt(M) - Paris) fällt aus
ICE 9571 (Paris - Stuttgart) fällt aus
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 21.11.2024 um 20.36 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de