Deutsche Bahn News aktuell: S1,S2,S3,S4,S5,S6,S60: Großraum Stuttgart : Verspätungen und Ausfälle aufgrund Sturm
Erstellt von Sarah Knauth
10.10.2024 14.50
Ob Baumaßnahme, Unwetter oder Streik - die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Mit unseren aktuellen DB-Verkehrsmeldungen möchten wir Sie rechtzeitig über Änderungen im Bahnverkehr informieren, damit Sie Ihre Reise entsprechend (um-) planen können.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | S1,S2,S3,S4,S5,S6,S60: Großraum Stuttgart : Verspätungen und Ausfälle aufgrund Sturm |
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Ursache | Witterungsbedingte Beeinträchtigungen |
Beginn | 10.10.2024 |
Ende | 10.10.2024 |
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S1,S2,S3,S4,S5,S6,S60: Großraum Stuttgart : Verspätungen und Ausfälle aufgrund Sturm
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Witterungsbedinge Störung im Großraum Stuttgart . Abweichungen auf allen Linien der S-Bahn Stuttgart "
"Witterungsbedingte Beeinträchtigungen" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Witterungsbedingte Beeinträchtigungen" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Witterungsbedingt kommt es im gesamten Netz der S-Bahn Stuttgart zu Fahrplanabweichungen, Verspätungen und Zugausfällen. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt und beachten Sie die Durchsagen und Anzeigetafeln an den Bahnsteigen."
Diese Meldung wurde am 10.10.2024 um 06.06 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de