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Deutsche Bahn News aktuell: Keine Beeinträchtigungen mehr zwischen Wendlingen und Merklingen-Schwäbische Alb

Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Hauke-Christian Dittrich

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Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Fahrplanabweichungen führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen unabdingbar. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, verraten wir Ihnen hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisKeine Beeinträchtigungen mehr zwischen Wendlingen und Merklingen-Schwäbische Alb
UrsacheReparatur an der Oberleitung
Beginn25.09.2024

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Keine Beeinträchtigungen mehr zwischen Wendlingen und Merklingen-Schwäbische Alb

Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Die Reparatur an der Oberleitung zwischen Wendlingen(Neckar) und Merklingen - Schwäbische Alb ist beendet. Die Strecke ist wieder uneingeschränkt befahrbar. Bis sich alles normalisiert, kann es in der nächsten Zeit noch zu Verspätungen und einzelnen Zugausfällen kommen."

"Reparatur an der Oberleitung" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Reparatur an der Oberleitung" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Betroffene Linien:
IRE200 Wendlingen - Merklingen-Schwäbische Alb - Ulm
Bitte berücksichtigen Sie die Änderungen im Zugverkehr bei Ihrer Reiseplanung und rechnen Sie für die Dauer der Störung mehr Reisezeit ein."

Diese Meldung wurde am 25.09.2024 um 19.39 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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/roj/news.de

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