Deutsche Bahn News aktuell: Beeinträchtigungen aufgrund Unwetter folgen in Singen
Erstellt von Sarah Knauth
01.07.2024 23.34
Ob Unfall, Baumaßnahme oder technische Störung - die möglichen Gründe für Unregelmäßigkeiten im Fahrplan können vielfältig sein. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen umfangreiche Informationen über mögliche Einschränkungen. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Beeinträchtigungen aufgrund Unwetter folgen in Singen |
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Ursache | Unwetterauswirkungen |
Beginn | 01.07.2024 |
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Beeinträchtigungen aufgrund Unwetter folgen in Singen
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aktuell kommt es in Singen aufgrund des Unwetters zu Beeinträchtigungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn. Dadurch kommt es zu Teilausfällen. "
"Unwetterauswirkungen" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Unwetterauswirkungen" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
Stuttgart - Singen(Htw) - Schaffhausen - Zürich. Es kommt zu Teilausfällen Singen - Schaffhausen und Schaffhausen - Singen. Reisende müssen in Singen und Schaffhausen auf Regio umsteigen.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 01.07.2024 um 16.20 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de