Dreiste Werbelügen: Diese 4 Kosmetikversprechen taugen nichts
Von news.de-Volontärin Anika Bube
19.08.2024 10.10
Die Deutschen geben jedes Jahr Milliarden für kosmetische Produkte aus. Die Produkte versprechen den Kunden nicht nur wahre Wunder. Seitdem sich die Kunden scheinbar mehr für die Inhaltsstoffe und deren Nachhaltigkeit interessieren, locken die Hersteller auch mit verkaufsfördernden Versprechen. Die vier fragwürdigsten haben wir für Sie aufgelistet.
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1. Wirkung wissenschaftlich getestet? Das versprechen die Hersteller
Werbung soll den Konsumenten zum Kaufen animieren. Dabei nutzen die Hersteller allerhand Tricks. Einer ist beispielsweise das "Test"-Versprechen. Kosmetik-Hersteller belegen die Wirkung ihrer Produkte gern mit angeblichen Studien. Wissenschaftlich sind diese jedoch in den seltensten Fällen. Oft greifen die Hersteller bei ihren Tests nämlich nur auf Stammkunden oder Newsletter-Abonnenten zurück. Eine Zahl von 100 Probanden wird selten überschritten.
2. "Dermatologisch getestet" oder "klinisch getestet"?
Andere Produkte werben damit, "dermatologisch getestet" zu sein. Doch genau wie die Phrase "klinisch untersucht" sagt dies nichts aus. Hierbei fehlen jedoch oft die Hintergründe. Wie viele Teilnehmer hatte der Test? Gab es Nebenwirkungen? All diese Fragen bleiben auf der Produktverpackung unbeantwortet.
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3. Kosmetikprodukte versprechen Früchte
Viele Kosmetikprodukte wollen die Haut mit dem Besten aus der Natur verwöhnen. Auf vielen Duschgels, Cremes, Bodylotions und Deos finden sich zahlreiche Abbildungen von Früchten. Die Erwartung des Kunden nach reichlich natürlichen Inhalten wird jedoch arg getäuscht. "Leider wird im Bereich der Kosmetik-Werbung sehr viel gemogelt, da kann man auf keinen Fall blind vertrauen. Wenn man hier die Inhaltsstoffe anschaut, sind das viele chemische Begriffe. Das schreibt das EU-Recht ja vor. Und man findet auch den DUFT nach Passionsfrucht, aber eben nicht die tatsächlichen Früchte", sagt Silke Schwartau von der Verbraucher-Zentrale in Hamburg gegenüber dem Hessischen Rundfunk. Ein Blick in die Inhaltsstoffe entlarvt dann die eigentliche "Frucht" in der Tube: Parfum.
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In der EU-Kosmetik-Verordnung heißt es: "Bei der Werbung für kosmetische Mittel dürfen keine Abbildungen verwendet werden, die Merkmale oder Funktionen vortäuschen, die die betreffenden Erzeugnisse nicht besitzen." Jedoch wird diese bei Verbraucherschützern und Kosmetikherstellern sehr unterschiedlich ausgelegt.
4. Heißt "Ohne" wirklich "Ohne"?
Duftstoffe und Konservierungsstoffe in Kosmetika lösen bei jedem fünften Deutschen allergische Reaktionen aus. Viele Hersteller bieten daher "Ohne"-Produkte an. Doch oft trügt der Schein! Bei einem Test des Hessischen Rundfunks entdeckten die Reporter in einer angeblich parfümfreien Creme aus der Apotheke Farnesol. Das Schlimme: Er zählt zu den 26 Duftstoffen, die am häufigsten Allergien auslösen. Doch die Hersteller sind auf der sicheren Seite. In parfümfreier Kosmetik dürfen problemlos Duftstoffe verwendet werden. Zumindest dann wenn sie zur Konservierung eingesetzt werden. Ähnlich verhält es sich übrigens umgekehrt.
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