Erst die Arbeit, dann das Vegnügen: Sex im Büro: Was darf man? Was ist verboten?
Von news.de-Redakteurin Ina Bongartz
21.02.2022 14.54
Für viele Menschen gehört er offenbar zu ihrer Work-Life-Balance: der Sex am Arbeitsplatz. Erst vor wenigen Tagen wurde ein Video zum Youtube-Hit, das ein Pärchen beim Büro-Sex zeigt. Die beiden Angestellten einer großen Versicherung in Christchurch, Neuseeland, hatten während ihrer Nummer nach Dienstschluss das Licht angelassen und breiteten Gaffern damit eine besondere Freude.
Pech nur, dass der Arbeitgeber der beiden so gar nicht erfreut über die Aktivitäten seiner Mitarbeiter war. Gut möglich, dass ihnen demnächst sogar die Kündigung ins Haus flattert. Denn: Das Ansehen der Firma habe durch diese Aktion doch erheblich gelitten.
Aber ist Büro-Sex generell verboten?
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Schreibtisch, Fahrstuhl, Konferenzzimmer oder Teeküche: Ist Sex am Arbeitsplatz überhaupt erlaubt?
Arbeitsrechtler raten vom Liebesspiel im Büro grundsätzlich ab. Schließlich handele es sich beim Büro-Sex um den missbräuchlichen Gebrauch der Arbeitsstätte. Generell strafbar sei das Schäferstündchen im Büro - nach Feierabend! - allerdings nicht. Strafrechtliche oder arbeitsrechtliche Konsequenzen höchst unwahrscheinlich.
Wer sich allerdings in frei zugänglichen Räumen vergnügt, könnte - wenn er erwischt wird - wegen Erregung öffentlichen Ärgenisses Probleme bekommen.
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Außerhalb der Arbeitszeit ist Sex am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
Ansonsten sei der Büro-Sex eher eine Sache der Firmenpolitik und Unternehmenskultur, glaubt man Arbeitsrechtsexperte Blair Scotland. Alles kein Problem also? Jein! Nämlich nur, solange nicht die Arbeitsbereiche der Kollegen oder anderes Firmeninventar beim Vergnügen nach Feierabend zu Schaden kommen. Also lassen Sie es lieber etwas vorsichtiger angehen!
Und: Erfährt der Chef im Nachhinein doch noch vom Schäferstündchen im Büro, droht eine Abmahnung. Wenn allerdings niemand von ihrer kleinen Sonderschicht gestört wurde, könnte auch der Chef die Sache auf sich beruhen lassen.
Generell, so Arbeitsrechtler, gelte aber: Die Konsequenzen für Sex am Arbeitsplatz sind Einzelfall-Entscheidungen. Also: Am besten Sie lassen es (oder sich einfach nicht erwischen).