Promi-News: Nach Grönemeyers Protest löscht CDU Videosequenz mit Song
Erstellt von Sarah Knauth
07.11.2024 05.32
Nicht für Wahlwerbezwecke, bisherige Verbreitung löschen
Vor Tagen hatte Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz der Deutschen Presse-Agentur das Verbot bestätigt. Der Sänger ("Mensch", "Männer") verlangt in einem Schreiben an die CDU und deren Jugendorganisation zu unterlassen, seinen Song für Wahlwerbezwecke zu nutzen, öffentlich aufzuführen oder sonst zu verbreiten. Zudem müsse die bisherige Verbreitung online gelöscht werden. Man behalte sich weitere juristische Schritte vor.
Grönemeyer (68) hatte den Song 2006 herausgebracht, er wurde damals zur Hymne bei der Fußball-Weltmeisterschaft. Gemeinsam mit dem Rapper $oho Bani interpretierte er nach Jahren das Lied neu. Der Rap-Remix erschien dieses Jahr und kletterte zur Fußball-Europameisterschaft die Charts hoch. Diese neue Version wurde beim JU-Treffen gespielt.
Immer wieder kommt es vor, dass Stars dagegen sind, dass ihre Songs von Parteien genutzt werden. Erst vor Tagen hatte Abba-Star Björn Ulvaeus moniert, dass auf Wahlkampfveranstaltungen des inzwischen siegreichen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump Lieder und Videos der schwedischen Kultband liefen.
Der Rechtsrahmen
Eine Partei müsse vorher den Künstler oder eine Band nicht extra um Erlaubnis fragen. "Wenn ein Urheber nicht möchte, dass sein Werk auf einer bestimmten politischen Veranstaltung genutzt wird, muss er selbst oder sein Musikverlag dagegen vorgehen", heißt es weiter. Ab wann eine Musiknutzung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle und damit von einem Urheber angegriffen werden könne, lasse sich nicht pauschal sagen. Das sei eine Frage des Kontextes und des Einzelfalls.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ kns/roj/news.de