Promi-News: "4 Blocks"-Star Ramadan will Führerschein machen
Erstellt von Sarah Knauth
19.10.2024 09.23
Nachdem "4 Blocks"-Star Kida Khodr Ramadan wegen mehrerer Verkehrsdelikte im Gefängnis gelandet ist, will er nach seiner Entlassung "auf jeden Fall" den Führerschein machen. Das kündigte der Schauspieler in der Talkshow "Kölner Treff" (WDR) an. Dass er bislang immer ohne Fahrerlaubnis Auto gefahren sei, sei ein großer Fehler gewesen. "Ich dachte, ich komme da irgendwie raus", so Ramadan. "Ich glaube, es braucht so eine Situation, um zu wissen, dass man einen großen Fehler gemacht hat."
Der 48-Jährige befindet sich seit Anfang August in Berlin im Gefängnis. Er verbüßt dort eine Haftstrafe von zehn Monaten, zu der er im Februar 2022 verurteilt worden war. Damals ging es um 33 Fälle, in denen Ramadan ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt worden war. Im Februar 2024 wurde der Schauspieler und Regisseur erneut zu zehn Monaten Haft verurteilt, nachdem er - trotz der früheren Verurteilung - erneut ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Dazu, wie lange er noch in Haft bleiben muss, machte er keine Angaben.
Ramadan kann trotz Haft arbeiten
Ramadan befindet sich in Berlin im sogenannten offenen Vollzug. Das ermöglicht Insassen, von dort aus auch zur Arbeit gehen und zum Abend in die Haftanstalt zurückzukehren. Verstoßen sie gegen Vereinbarungen, riskieren sie, dass solche Lockerungen gestrichen werden. Ihm sei es dadurch möglich, im Schneideraum eine neue Serie zu bearbeiten und für seinen neuen Film "Haltlos" zu werben, sagte der Regisseur. "Danke, dem offenen Vollzug, dass ich diese Probe machen darf", so Ramadan in der Talkshow.
Der Film mit Lilith Stangenberg kommt nächsten Donnerstag (24. Oktober) in die Kinos. Bei Instagram wirbt Ramadan für Vorführungen des Films in seiner Anwesenheit unter anderem in Düsseldorf, Hamburg und Berlin. Die Berliner Senatsjustizverwaltung machte zunächst keine Angaben dazu, in welcher Form dem Schauspieler Lockerungen gewährt wurden. Sie nannte dafür bei einer Anfrage vor wenigen Tagen "datenschutzrechtliche Gründe".
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de