Bundestagswahl 2025: AfD und Linke haben zusammen Sperrminorität im Bundestag

Der leere Plenarsaal im Bundestag (Symbolbild). Bild: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Erstellt von Sarah Knauth
24.02.2025 09.51
Nach dem Ausscheiden von BSW und FDP aus dem Bundestag entsteht eine ungewohnte politische Konstellation im Parlament. AfD und Linke verfügen addiert über 216 der 630 Sitze und damit knapp mehr als ein Drittel. Die beiden Parteien an den politischen Rändern verfügen damit gemeinsam über eine sogenannte Sperrminorität.
Über diese Sperrminorität können Oppositionsparteien ihre Zustimmung zu bestimmten Vorhaben der Regierung von Bedingungen abhängig machen und so politischen Druck ausüben.
Was bei einer Sperrminorität möglich wäre
Blockieren könnten beide Parteien zusammen wichtige Entscheidungen des Parlaments, die eine Zweidrittelmehrheit aller gesetzlicher Abgeordneter erfordern. Dazu zählen Änderungen des Grundgesetzes wie etwa eine Reform der dort verankerten Schuldenbremse. Auch die Einigung auf ein Sondervermögen für das Verteidigungsbudget müsste so beschlossen werden.
Gerade bei dem Thema Verteidigung gilt es als relativ sicher, dass die Grünen Vorschlägen einer möglichen künftigen schwarz-roten Regierung für mehr Ausgaben - zum Beispiel über neue Schulden, die übers Grundgesetz abgesichert würden - zustimmen würden. Die Linke, die sonst eher unverdächtig ist, gemeinsam mit der AfD abzustimmen, vertritt hier jedoch bisher eine andere Haltung. Deshalb könnte gerade an diesem Punkt die Sperrminorität der beiden Parteien von Bedeutung sein.
Ende 2024 wurde die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts gegen eine mögliche Blockade aus der Sperrminorität heraus abgesichert. SPD, Union, Grüne und FDP haben sich auf einen Ersatzwahlmechanismus geeinigt: Falls absehbar keine Zweidrittelmehrheit für eine Besetzung zustande kommt, kann das Wahlrecht vom Bundestag auf den Bundesrat übergehen und umgekehrt. Die Hälfte der 16 Karlsruher Richterinnen und Richter wird im Bundestag, die andere Hälfte im Bundesrat gewählt.
Die Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen (ohne Stimmenthaltungen) ist auch erforderlich, um Einsprüche des Bundesrats zurückzuweisen, die dieser gegen Gesetzesbeschlüsse des Bundestages mit zwei Dritteln seiner Mitglieder eingelegt hat.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de