Politik

Neue Gesetze im März: Gesetzesänderungen bei Kfz und Co. - so teuer wird es künftig

Im März kommen einige Gesetzesänderungen auf Bürger:innen zu. Bild: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand, Hannes P Albert

  • Artikel teilen:
  • Neue Gesetze ab März 2025
  • Änderungen für Rentner und Kraftfahrzeugbesitzer
  • Am 30. März werden die Uhren auf Sommerzeit umgestellt
  • Alle aktuellen Gesetzesänderungen im Überblick

Der März läutet nicht nur den Frühling ein, sondern bringt allerhand Neuerungen mit sich. In diesem Monat müssen sich Bürger:innen wieder auf neue Gesetze einstellen. Was auf die Menschen zukommt, erfahren Sie im folgenden Überblick.

Lesen Sie auch:

Neue Gesetze im März 2025: Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Je nach Krankenkasse fallen die Zusatzbeiträge unterschiedlich aus. "Den höheren Zusatzbeitrag müssen Sie aber nicht alleine tragen. So wie beim allgemeinen Beitrag zur Krankenversicherung beteiligen wir uns auch am Zusatzbeitrag zur Hälfte", schreibt die Deutsche Rentenversicherung in einer Mitteilung. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente entsprechend geringer aus. Wenn sich die Rente ändern sollte, ist das auf dem Kontoauszug zu erkennen. Einen schriftlichen Bescheid gebe es nicht, so die Deutsche Rentenversicherung. Dieser wird nur in Ausnahmefällen verschickt, wenn das Geld an eine andere Person überwiesen wird.

Zeitumstellung 2025: Uhren werden auf Sommerzeit gedreht

Deutschland dreht wieder an den Uhren, und zwar am letzten Sonntag im März. Am 30. wird die Uhr in der Nacht von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr und damit auf die Sommerzeit vorgestellt.

Neue Versicherungskennzeichen: Das ändert sich für Mofas und Co.

Von blau zu grün: Ab 1. März brauchen Besitzer von Kraftfahrzeugen wie Mofas, Roller oder Mopeds ein neues Versicherungskennzeichen. Denn es ist wieder Zeit für einen Wechsel. Dieser findet jedes Jahr statt, schreibt der ADAC auf seiner Webseite. Ab März müssen die Schilder grün sein. Folgende Fahrzeuge müssen mit neuen Schildern ausgestattet werden:

  • "Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit (je nach Betriebserlaubnis) bis zu 45 km/h, bei älteren Modellen bis zu 60 km/h. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht", erklärt der ADAC.

Das Schild ist zum Beispiel bei Mofas und Mopeds aus Blech, bei E-Scootern ist es ein Klebekennzeichen. Diese Versicherungskennzeichen gibt es vom Versicherer. Eine Kündigung sei nicht nötig. Die Kennzeichen kosten in der Kfz-Haftpflicht etwa 45 Euro. Mit Teilkasko liegt die Summe zwischen etwa 80 und 100 Euro. Denken Sie daran, ein neues Kennzeichen anzubringen. Ansonsten sind Sie nicht versichert, was Sie bei einem Unfall teuer zu stehen kommen kann.

Folgen Sie News.de schon bei WhatsApp, Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de/dpa

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.