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Neuwahlen 2025: Geändertes Wahlrecht, Briefwahl und Co.: Das müssen Sie wissen

Bei der Bundestagswahl 2025 wird es erstmals die sogenannte Zweitstimmendeckung geben. Bild: picture alliance/dpa | Anna Ross

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  • Vorgezogene Bundestagswahl 2025: Was Bürger jetzt wissen müssen
  • Infos zu Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
  • Durch Wahlrechtsreform gibt es sogenannte Zweitstimmendeckung
  • Fahrplan für Parteien und Gemeinden bis zum 23. Februar 2025

Die Ampel-Regierung - bestehend aus SPD, Grünen und FDP - ist in Deutschland vorzeitig gescheitert. Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat Anfang November 2024 Finanzminister Christian Lindner (FDP) entlassen, will im Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag stellen. Daraufhin wird Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aller Voraussicht nach das Parlament auflösen. Am 23. Februar 2025 sollen vorgezogene Neuwahlen stattfinden. Was müssen Bürger der Bundesrepublik jetzt beachten und welche neuen Regelungen gibt es im Vergleich zur letzten Bundestagswahl im Jahr 2021? Wir klären auf.

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Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Wer ist wahlberechtigt?

Alle Wahlberechtigten werden eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Laut Bundeswahlleiterin wird diese in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl durch die Gemeinden verschickt. Wahlberechtigt für eine Bundestagswahl sind laut Grundgesetz alle Deutschen über 18 Jahre, die seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht durch Richterspruch ausgeschlossen sind. Ebenfalls können Deutsche, die im Ausland leben, an der Wahl teilnehmen. Am Wahltag muss die Wahlbenachrichtigung übrigens nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Zur Identifizierung reicht auch der Personalausweis aus.

Wann beginnt die Briefwahl?

Bürger, die am 23. Februar ihr Wahllokal zu Hause nicht besuchen können, zum Beispiel aufgrund von Ferien, haben auch die Möglichkeit, ihre Stimme vorab per Briefwahl abzugeben. Welche Fristen dafür gelten, wird mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Die Bundeswahlleiterin weist auf Folgendes hin: "Wahlberechtigte, die bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten sich mit der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, in Verbindung setzen und klären, ob sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind." Anschließend können auch die Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Welche Änderung gibt es durch die Zweitstimmendeckung bei den Neuwahlen 2025?

Bei einer Bundestagswahl haben die Wähler eine Erst- sowie eine Zweitstimme. Mit der Erststimme werden Personen gewählt. Der Kandidat aus einem Wahlkreis mit den meisten Stimmen erlangt ein sogenanntes Direktmandat für den Bundestag. Die Zweitstimme entfällt auf eine Partei. Je größer der Anteil der Zweitstimme, desto stärker ist die Partei schließlich im Bundestag vertreten.

Bei der Bundestagswahl 2025 tritt allerdings eine Änderung in Kraft. Die Ampel-Koalition hat nämlich die sogenannte Zweitstimmendeckelung beschlossen. Diese sieht vor, dass nicht mehr alle Kandidaten mit einem Direktmandat in den Bundestag unabhängig von den Zweitstimmen einer Partei einziehen können, wie dies bislang der Fall war. Stattdessen kommen nur noch so viele Direktkandidaten einer Partei ins Parlament, wie ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Ziel ist eine Verkleinerung des Parlaments, dem 2024 insgesamt 733 Politiker angehörten. Zukünftig soll die Zahl der Abgeordneten auf 630 begrenzt werden. Die Regelung gilt allerdings nicht für Parteien, die unter der Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Bundestag bleiben, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen können.

Was müssen die Parteien bis zur Bundestagswahl 2025 noch tun?

Auf die Parteien, die an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen wollen, kommen intensive Wochen zu. Sie müssen Kandidaten aufstellen, Wahlprogramme sowie Kampagnen und Wahlplakate erarbeiten. Für die Städte und Gemeinden beginnt parallel die Suche nach ehrenamtlichen Wahlhelfern, die am Wahltag die Stimmzettel ausgeben und auszählen. Diese müssen in ausreichender Form bis zum 23. Februar 2025 gedruckt werden.

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