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Donald Trump erneut zum US-Präsidenten gewählt: Was wird nun aus den Strafverfahren gegen Trump?

Donald Trump wurde erneut zum US-Präsidenten gewählt. Bild: picture alliance/dpa/AP | Evan Vucci

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  • Donald Trump gewinnt erneut US-Wahl
  • Vier Strafverfahren gegen US-Präsident
  • Wie geht es mit den Prozessen weiter?

Donald Trump wurde erneut ins Weiße Haus gewählt. Und das obwohl gleich mehrere Prozesse gegen ihn laufen. Der Republikaner wurde bereits wegen der Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt und ist in vier weiteren Strafverfahren angeklagt. Doch wie geht es nun weiter? Mehrere Verfahren gegen Trump stehen bereits auf der Kippe. Mit Trumps Wiederwahl dürften die Prozesse nun wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen. Ein Überblick.

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Wie "Politico" schreibt, ist Trump "jetzt sein eigener Richter und seine eigene Jury, isoliert von den strafrechtlichen Konsequenzen, denen er ohne das juristische Kraftfeld des Oval Office ausgesetzt gewesen wäre". Der Republikaner werde mit ziemlicher Sicherheit den Sonderberater Jack Smith entlassen und auch einen Generalstaatsanwalt ernennen, der alle Anklagen gegen ihn fallen lassen werde. Zudem gewährt der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten ihm ab Anfang 2025 eine weitreichende Immunität für offizielle Amtshandlungen des US-Präsidenten. Dadurch könnte sich Trump der Verantwortung für künftige rechtlich fragwürdige Handlungen entziehen. "Im Gegensatz zu dem Verbot, einen amtierenden Präsidenten strafrechtlich zu verfolgen, gibt es kein Verbot, private zivilrechtliche Schadenersatzforderungen gegen den Bewohner des Weißen Hauses zu stellen", schreibt "Politico" weiter.

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In Washington ist Donald Trump im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 angeklagt. Es handelt sich um die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den 78-Jährigen. Im Falle einer Verurteilung könnte ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe drohen - doch dazu dürfte es nicht kommen. Da es sich um ein Verfahren auf Bundesebene handelt, könnte das Justizministerium unter Trump den Prozess schlicht einstellen. Trump hat bereits angekündigt, den zuständigen Sonderermittler Jack Smith zu feuern. Möglicherweise kommt es jedoch gar nicht erst so weit. Wie US-Medien berichten, denke Smith nach Trumps Wahlsieg bereits darüber nach, wie er die Ermittlungen abwickeln könne.

In einem weiteren Verfahren wird Trump auf Bundesebene beschuldigt, höchst sensible Informationen aus seiner Amtszeit als Präsident gesetzeswidrig in privaten Räumen aufbewahrt zu haben. Die zuständige Richterin in Florida, die einst von Trump ernannt worden war, hat das Verfahren im Sommer eingestellt. Sonderermittler Smith legte dagegen Berufung ein. Auch dieses Verfahren dürfte sich nach Trumps Wiedereinzug ins Weiße Haus auf Anweisung des Justizministeriums hin in Luft auflösen. Oder Sonderermittler Smith verfolgt es gar nicht erst weiter - der Gepflogenheit folgend, dass das Justizministerium nicht gegen den amtierenden Präsidenten ermitteln kann. Trump wird voraussichtlich am 20. Januar für seine zweite Amtszeit vereidigt werden.

Im Bundesstaat Georgia ist Trump wegen seiner Einflussversuche bei der Wahl 2020 angeklagt - gemeinsam mit mehreren Mitangeklagten. Anders als bei Prozessen auf Bundesebene könnte sich Trump im Fall eines Schuldspruches in Georgia nach seinem Einzug ins Weiße Haus nicht selbst begnadigen. Er kann das Verfahren auch nicht selbst einstellen lassen. Doch Trumps Anwälte haben die Ermittlungen aktuell weitgehend blockiert - die zuständige Staatsanwältin Fani Willis hatte zuletzt zahlreiche Rückschläge erlitten.

Das Oberste Gericht in Georgia beschäftigt sich gerade mit der Frage, ob Willis von dem Fall abgezogen werden soll. Trumps Anwälte werfen ihr vor, von einer Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall unrechtmäßig finanziell profitiert zu haben. Sollte Willis abgezogen werden, könnte das gesamte Verfahren in sich zusammenfallen. Doch selbst, falls Willis zuständig bleiben sollte, haben Trumps Anwälte bereits argumentiert, dass das Verfahren gegen den Republikaner nicht vor Ende von dessen zweiter Amtszeit beginnen dürfe - also 2029.

Strafmaßverkündung im Schweigegeldprozess mehrfach verschoben - droht Trump eine mehrjährige Haftstrafe?

Ende Mai wurde Trump von den Geschworenen in New York in 34 Anklagepunkten für schuldig befunden. In dem Prozess ging es um die illegale Verschleierung von Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin, um sich Vorteile im Wahlkampf 2016 zu verschaffen. Es war das erste Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten, dass ein ehemaliger Präsident wegen einer Straftat verurteilt wurde. Allerdings wurde die Strafmaßverkündung bisher mehrfach verschoben - aktuell ist sie für den 26. November angesetzt. Trump droht maximal eine mehrjährige Haftstrafe. Ob der Termin tatsächlich stattfindet, ist jedoch offen. Fachleute gehen davon aus, dass er verschoben werden dürfte. Selbst falls Trump zu einer Haftstrafe verurteilt werden sollte, gilt es als unwahrscheinlich, dass er diese noch vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit antreten müsste. Es ist allerdings schwer, in dem Fall Vorhersagen zu treffen, da es dafür keinerlei historischen Präzedenzfall gibt.

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/fka/news.de/dpa

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