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Annalena Baerbock News: Baerbock: Seegerichtshof wird weiter an Bedeutung gewinnen

Annalena Baerbock bei einer Pressekonferenz in der Deutschen Botschaft. Bild: picture alliance | Sina Schuldt

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Außenministerin Annalena Baerbock geht davon aus, dass der Internationale Seegerichtshof (ISGH) in Hamburg angesichts weltweiter Krisen weiter an Bedeutung gewinnt. "Der Schutz des Seerechtsübereinkommens ist zentral. Wir erleben gerade, wie diese internationalen Regeln auf hoher See angegriffen werden", sagte die Grünen-Politikerin beim Besuch des ISGH in Hamburg. Umso wichtiger sei es, dass es nicht nur Verträge zum Schutz des freien Warenverkehrs und der freien Seefahrt gebe, "sondern auch Gerichte, den internationalen Seegerichtshof, der bei Streitigkeiten dafür dann ein gemeinsames Verständnis schafft".

Baerbock ließ sich von ISGH-Präsident Tomas Heidar über die Arbeit der Richterinnen und Richter informieren. Der ISGH ist zentraler Bestandteil eines Streitbeilegungssystems, dem sich die Vertragsstaaten für alle zwischen ihnen entstehenden Streitigkeiten über Auslegung oder Anwendung des Seerechtsübereinkommens unterworfen haben.

Baerbock nannte den ISGH "das Flaggschiff für das Völkerrecht hier bei uns in Deutschland", das vielleicht nicht sehr bekannt, aber für die regelbasierte internationale Ordnung von großer Bedeutung sei. Der freie Warenverkehr sei essenziell auch für die wirtschaftliche Entwicklung. "Das ist in letzter Zeit auch immer eine größere Herausforderung geworden", ergänzte sie mit Blick etwa auf die Angriffe der Huthi-Miliz auf Frachtschiffe im Roten Meer oder die Lage im Indopazifik, wo es Territorialstreitigkeiten mit China gibt.

Das Gericht stelle sich auch großen weiteren Herausforderungen wie dem Schutz der Meere und den auch dort spürbaren Klimaauswirkungen, sagte Baerbock. "Das heißt, dieses Gericht wird in Zukunft von noch größerer Bedeutung sein", ergänzte die Außenministerin.

Der ISGH besitzt Zuständigkeiten auch bei Streitigkeiten im Meeresbodenbergbau. Er ist zudem bindend zuständig bei Dringlichkeitsverfahren zur sofortigen Freigabe eines von einem anderen Staat zurückgehaltenen Schiffes, falls sich die beteiligten Staaten nicht innerhalb von zehn Tagen einigen können.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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