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Erzgebirgskreis: Landrat kündigt 1.000 Ukraine-Flüchtlingen die Wohnung, weil sie Bürgergeld beziehen

Im Erzgebirgskreis müssen mehr als 1.000 Ukraine-Flüchtlinge ihre bisherigen Wohnungen räumen. Bild: AdobeStock / Maria Fuchs

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  • Mehr als 1.000 Geflüchtete aus der Ukraine sollen bis Mitte Juni ihre Wohnungen verlassen
  • Menschen sollen sich selbst eine neue Wohnung suchen
  • Landkreis benötigt Wohnungen für Asylsuchende aus anderen Ländern

Im Erzgebirgskreis müssen rund 1.000 geflüchtete Ukrainer ihre Wohnungen bis Mitte Juni verlassen. Der Grund: Die Geflüchteten beziehen Bürgergeld.

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Landkreis kündigt mehr als 1.000 Ukrainern den Mietvertrag

Wie der MDR berichtet, hat das Landratsamt vor wenigen Wochen mehr als 1.000 ukrainische Kriegsflüchtlinge aufgefordert, ihre vom Landkreis zur Verfügung gestellten Wohnungen bis zum 15. Juni zu räumen. Laut Landrat Rico Anton (CDU) laufen die Mietverträge aus. Nach ihrer Flucht seien die Menschen im Erzgebirgskreis unbürokratisch in Asyl-Wohnungen untergekommen. Doch die angemieteten Unterkünfte seien für die Ukrainer keine Dauerlösung. Die Wohnungen seien Asylsuchenden vorbehalten. "Bei den Wohnungen handelt es sich um sogenannte Gewährswohnungen, also Wohnungen, die der Landkreis angemietet hat, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Das trifft auf die Ukrainer nicht zu. Diese sind Bürgergeldempfänger und angehalten, sich am freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen", sagte Anton gegenüber MDR Sachsen. Rechtlich sind Geflüchtete aus der Ukraine mit Bürgergeldempfängern gleichgestellt."Mit dem Bezug von Bürgergeld sind eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden", erklärt der Landrat weiter.

Landrat: "Wir versuchen alles, um Obdachlosigkeit zu vermeiden"

Laut dem Politiker haben die Betroffenen davon gewusst, dass die Übergangswohnungen keine dauerhafte Lösung seien. Bereits sei Ende 2023 wurden Kündigungen verschickt. Die Wohnungen werden dringend für Geflüchtete aus anderen Ländern benötigt, die sich keine eigene Wohnung suchen dürfen. "Der allergrößte Teil der Ukrainer wohnt schon in Wohnungen mit privatrechtlichen Mietverhältnis. Bei denjenigen, die ursprünglich in Gewährswohnungen untergebracht waren, haben sich auch schon 40 Prozent eine eigene Wohnung gesucht. Sodass von den 1.700, die ursprünglich in den Gewährswohnungen untergebracht waren, jetzt noch etwa 1.000 verbleiben, bei denen wir noch den Druck erhöhen müssen", sagt Anton weiter. 

Es müsse jedoch niemand Angst vor Obdachlosigkeit haben. "Wenn jemand nachweist, dass er nicht innerhalb von vier Wochen umzieht, sondern eine Wohnung gefunden hat, die er erst in zwei Monaten beziehen kann, dann werden wir damit kulant umgehen", beschwichtigt der Landrat gegenüber dem MDR. Jedoch könne er Räumungen nicht ausschließen. Betroffene könnten in einer Notunterkunft unterkommen. "Wir versuchen alles, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Im äußersten Notfall haben wir eine Notunterkunft, wo eine temporäre Unterbringung möglich ist."

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