Rundfunkbeitrag: Klares Nein für eine Erhöhung - CDU-Politiker fordert Reformen
Erstellt von Sabrina Böhme
17.04.2024 16.42
Politiker und Experten streiten sich seit Jahren um die Höhe des Rundfunkbeitrags. Ab 2025 soll der Rundfunkbeitrag um 58 Cent steigen - so hat es ein Expertengremium empfohlen. Sachsens Medienminister Oliver Schenk hat aber eine Erhöhung zum 1. Januar 2025 in Deutschland ausgeschlossen.
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Rundfunkbeitrag: Sachsens Medienminister Schenk schließt Erhöhung ab 1. Januar 2025 aus
Der CDU-Politiker sagte am Mittwoch in einer Gesprächsrunde auf dem Kongress Medientage Mitteldeutschland in Leipzig, dazu hätte man die Entscheidung, die von den Bundesländern einstimmig gefällt werden muss, jetzt schon auf den Weg bringen müssen. Man sei auf einem anderen Weg unterwegs, zu Finanzierungsproblemen der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser komme es nicht. "Es gibt eine sehr große Rücklage, mit der dann auch erst mal in 25/26 dieser Bedarf abgedeckt werden kann. Der jetzige Beitrag läuft weiter", ergänzte der CDU-Politiker.
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Schenk fordert Rundfunkbeitragsreform
Er forderte von den Ländern zügige Reformschritte. Schenk sagte, man wolle im Länderkreis die Zeit nun nutzen, um Reformen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio voranzutreiben. Bis Herbst wolle man einen Vorschlag erarbeitet haben. Der CDU-Politiker sagte auf dem Kongress auch, dass man "wahrscheinlich" ab 1. Januar 2027 einen neuen Beitrag festsetze.Schenk riet den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch davon ab, die Beitragserhöhung beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. "Das steht ihnen natürlich frei, sie würden wahrscheinlich auch gewinnen, es wäre aber ein Pyrrhussieg, der die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter senken würde", so Schenk. Bislang war diese Option ein Geheimplan der Länder.
Hitzige Debatte um Rundfunkbeitrag
Die Debatte um die Höhe des Rundfunkbeitrags läuft seit Monaten kontrovers. Die ZDF-Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme sagte auf dem Medienkongress an die Adresse Schenks gerichtet: "Den offenen Verfassungsbruch zu riskieren als Staatsminister in einem Bundesland finde ich auch interessant." Schenk nötige "rechtsstaatlich orientierte Kreise vor das Bundesverfassungsgericht". Die Gremienvorsitzende rief die Politik auf, zu "prüfen, ob sie dem Demokratieauftrag des ÖRR einen Gefallen tut", wenn das rechtsstaatliche Verfahren zur Beitragsfestsetzung verlassen würde. Der Intendant des ARD-Senders Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Ralf Ludwig, sagte in Richtung Politik, dass er davon ausgehe, dass die bestehenden Staatsverträge für die Länder bindend seien und die Beitragsanhebung zum 1. Januar 2025 "kommen muss".
Wie wird der Rundfunkbeitrag festgelegt?
Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist in einem Länder-Staatsvertrag festgelegt. Die Ermittlung folgt einem ausgefeilten mehrstufigen Verfahren. Die aktuelle Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024. Die Länder legen den Rahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit einem Auftrag fest, was dann entsprechend finanziert werden muss. Um konkrete Programminhalte geht es bei dem übergeordneten Auftrag nicht, das liegt in der Hand der Häuser.
KEF empfiehlt Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten - kurz KEF - ist ein unabhängiges Expertengremium, das den Bundesländern nach der Prüfung der Wirtschaftspläne von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Höhe des Rundfunkbeitrags empfiehlt. Derzeit liegt der monatliche Betrag bei 18,36 Euro. Die KEF empfahl im Februar ab dem Jahr 2025 eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro. Den Rundfunkbeitrag zahlen Haushalte und Firmen in Deutschland. Die Gesamterträge lagen 2022 bei rund 8,57 Milliarden Euro.
Die Länder - zuerst Ministerpräsidenten und dann alle Länderparlamente - entscheiden über die Höhe des Beitrags. Sie müssen sich dabei eng an der KEF-Empfehlung orientieren. Es ist ein einstimmiges Votum nötig, um die Höhe zu verändern. Es deutet sich schon seit vielen Monaten ein Konflikt an, denn mehrere Länderchefs hatten sich gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Der Fall könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Bereits bei der vorigen Neuberechnung hatte sich das Land Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestellt. Die Sender klagten, das Bundesverfassungsgericht setzte den Beitrag schließlich hoch und wies Sachsen-Anhalt in die Schranken.
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bos/news.de/dpa