Politik

Aufruhr um RKI-Protokolle: Welche Corona-Geheimnisse verbergen die Schwärzungen?

Die veröffentlichten und teils geschwärzten RKI-Protokolle sorgen für mächtig Aufruhr. Bild: picture alliance/dpa | Philipp Znidar

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Die Aufregung um die veröffentlichten Corona-Protokolle von Januar 2020 bis April 2021 des Robert-Koch-Instituts (RKI) reißt nicht ab. Vor allem die geschwärzten Passagen in den Dokumenten sorgen für eine heftige Debatte. Was versucht die Regierung zu verbergen?

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Aufregung um geschwärzte Corona-Protokolle vom Robert-Koch-Institut (RKI)

Das RKI hatte die Protokolle an das Online-Magazin "Multipolar" herausgegeben, nachdem das Portal nach eigenen Angaben einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz juristisch durchgesetzt hatte. Zuvor wurden einige Passagen auf den 1.000 Seiten vom RKI jedoch geschwärzt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach weist Vermutungen über Vertuschung zurück. "Geschwärzt wurden vor allem Mitarbeiter, um sie vor Hass und Hetze zu schützen", verteidigte der SPD-Politiker das Vorgehen. Doch ein Blick auf die Dokumente zeigt, dass nicht nur Namen unkenntlich gemacht wurden.

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Die "Bild"-Zeitung dokumentierte nun die heikelsten Schwärzungen. Laut einem Protokoll vom 15. April 2020 sprachen die Experten über eine (geschwärzte) Entscheidung, die die Impfstoffentwicklung verkürzen könnte. Aufgrund des Risikos müsse diese jedoch gut kommuniziert werden. Hinter dem schwarzen Balken verbirgt sich ein Pharmaunternehmen, das eine entsprechende Studie durchführen soll. Der Grund für die Schwärzung: "Berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des Pharmaunternehmens." Daraus ergibt sich die Vermutung, dass das RKI nicht preisgeben will, welcher Impfstoff aufgrund einer schnelleren Herstellung mit einem höheren Risiko verbunden gewesen wäre.

Ein Protokoll vom 15. März 2021 enthält eine geschwärzte Passage, in der es um eine Besprechung zwischen Deutschland und drei Nachbarländern über die "Nebenwirkungen eines bestimmten Impfstoffes" gehe und wie die Staaten damit umgehen. Auch in dem Protokoll vom 17. März 2021 ist der komplette Absatz zum Thema "Impfen" geschwärzt. Wie die "Bild" unter Berufung auf die Kanzlei Raue schreibt, soll darin die "Impfung von Mitarbeitenden" thematisiert worden sein. Demnach enthalte es eine Abstimmung über das weitere Vorgehen sowie eine Begründung für die "Erforderlichkeit einer Impfung von Mitarbeitenden". Ging es darin etwa um eine Impfpflicht?

Ein Protokoll vom 19. März 2021 gibt ein Update zur Corona-Impfung. Jedoch ist das Dokument fast komplett geschwärzt. "Betroffen ist der geschützte behördliche Beratungsprozess", begründet die Kanzlei Rau, die das RKI vertritt, das Vorgehen. Die Passage enthalte Informationen zu Impf-Nebenwirkungen und eine Beratung verschiedener Behörden, wie man bei der Empfehlung einzelner Impfstoffe vorgehen könne. Zudem werden "mögliche Ursachen für das Auftreten von Nebenwirkungen" diskutiert.

Untersuchungsausschuss gefordert! Karl Lauterbach soll ungeschwärzte Dokumente veröffentlichen

Die geschwärzten Passagen werfen zahlreiche Fragen auf. Zudem heizen sie Verschwörungstheorien an. Transparenz könnte dazu beitragen, die aggressive Debatte zu beruhigen.Aus Teilen der Politik wurden Rufe nach einem Untersuchungsausschuss laut. FDP-Bundesvize Vorsitzende Wolfgang Kubicki forderte Lauterbach auf, sämtliche Protokolle des RKI-Krisenstabs ohne Schwärzungen zu veröffentlichen. "Früher oder später wird er ohnehin gezwungen werden, entweder gerichtlich oder politisch, dies zu tun", sagte Kubicki der Deutschen Presse-Agentur. Es werde immer deutlicher, dass das RKI für die Gesundheitspolitik des damaligen Ministers Jens Spahn (CDU) und wohl auch von Lauterbach "als wissenschaftliche Fassade gedient hat". Zudem schlug Kubicki vor, dass man ihm die "vollständig ungeschwärzten Protokolle" zugänglich mache und er danach eine Empfehlung gebe, welche Schwärzungen wegkönnen. "Ich bin der Meinung, dass eine vollständige Veröffentlichung der Protokolle rechtlich angezeigt und politisch geboten ist", sagte der FDP-Politiker gegenüber der "Bild". Schließlich sei klar, "dass ein Großteil der Schwärzungen (...) nicht auf die Schwärzung von Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RKI zurückzuführen ist".

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/sba/news.de/dpa

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