Bezahlkarte für Asylbewerber: Keine entscheidende Abschreckung - Studie fällt hartes Urteil
Erstellt von Martin Gottschling
08.03.2024 10.16
Von vielen Politikern wird die Bezahlkarte für Asylbewerber als neues effizientes Mittel in der Migrationspolitik gepriesen. Das Ziel ist klar: Finanzielle Anreize zur illegalen Migration nach Deutschland verringern, indem man den Menschen kein Bargeld mehr zur Verfügung stellt. Die Ampel-Regierung hat sich vor wenigen Tagen auf eine bundesgesetzliche Regelung dazu geeinigt. Doch werden durch die Bezahlkarte wirklich die Migrationsabsichten gesenkt? Damit beschäftigte sich eine neue Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI).
Bezahlkarte für Asylbewerber: Studie zeigt keinen Effekt auf Migrationsabsichten
In der Studie wurden knapp 1.000 Männer im Alter von 18 bis 40 Jahren aus dem westafrikanischen Land Senegal befragt. Das klare Ergebnis: Die neue Bezahlkarte würde bei der Entscheidung nach Deutschland auszureisen keine entscheidende Rolle spielen. "Die Befragung zeigt, dass nur ein Teil der Befragten über Details des europäischen Asylverfahrens informiert ist und Asylleistungen nur selten als Grund für die Wahl eines Einwanderungslands angegeben werden", heißt es. Für gerade einmal 11 Prozent würden staatliche Leistungen bei der Wahl des Migrationsziels in Europa überhaupt eine Rolle spielen. Viel wichtiger seien Arbeitsmöglichkeiten sowie die Anzahl der Senegalesen oder anderer Migranten, die sich bereits in dem ausgesuchten Land befinden.
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Keine Abschreckung durch Bezahlkarte von Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) nachgewiesen
Auch die Verkürzung der Bearbeitungszeiten für Asylanträge sowie die Verdopplung der Wartezeit auf Leistungen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld von 18 auf 36 Monate hat den Forschern zufolge keinen oder nur geringen Einfluss auf die Absicht zur illegalen Migration. Ein anderes Instrument zeigt den größten messbaren Einfluss - die Verlagerung des Asylantragsverfahrens in ein Drittland wie Tunesien oder Ruanda. Das RWI kommt zu dem Ergebnis: "Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass kein schneller Abschreckungseffekt von den einzelnen Maßnahmen der Bund-Länder-Kommission bezüglich der Migration aus dem Senegal zu erwarten ist. So können wir beispielsweise in unserer Studie keine Wirkung der Bezahlkarte auf Migrationsabsichten messen. Die Auslagerung des Asylprozesses in ein Drittland könnte die irreguläre Migration möglicherweise verringern." Grenzen der Studie sind unter anderem, dass nur Personen aus dem Senegal befragt wurden und somit nicht die gesamte Zielgruppe, die durch die Bezahlkarte abgeschreckt werden soll. Zudem machen die Forscher auf rechtliche Hürden aufmerksam, die zum Beispiel gegen die Auslagerung des Asylprozesses in ein Drittland sprechen.
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