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Krankenkassen: Beiträge steigen! So sparen Versicherte bares Geld

Ein Krankenkassen-Wechsel kann Geld sparen. Bild: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

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Auf viele Versicherte kommen 2024 höhere Krankenkassenbeiträge zu. Der Zusatzbeitrag steigt in diesem Jahr auf 1,7 Prozent, zuvor lag er bei 1,6 Prozent. Doch Krankenversicherte können trotzdem sparen, indem sie ihre gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Krankenkassen 2024: Zusatzbeitrag gestiegen

Laut Berechnungen von "Finanztip" erhöht knapp die Hälfte der allgemein zugänglichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag. Nicht jede Krankenkasse verlangt den Zusatzbeitrag von ihren Versicherten. Sie können ganz individuell festlegen, wie hoch dieser ausfällt. Versicherte müssen aber von den Kassen über eine Erhöhung informiert werden. Dieser fällt je nach Kasse zwischen 0,9 bis 2,7 Prozent aus. Nicht alle Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge erhöht. Vier davon bleiben bei dem Wert aus dem Vorjahr, darunter HKK, TK, HEK und Energie-BKK.

Hohe Krankenkassenbeiträge vermeiden: Mit einem Wechsel bis zu über 100 Euro sparen

Ein Wechsel kann sich also lohnen. Je nach Einkommen können Versicherte so bis zu 100 Euro sparen. Ein Beispiel verdeutlicht das: Eine Arbeitnehmerin verdient 3.000 Euro Brutto und ist in Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer). Wenn sie von einer Krankenkasse mitZusatzbeitrag von 1,7 Prozent zu einer günstigeren mit 0,9 Prozent Zusatzbeitrag wechselt, zahlt sie im Jahr etwa 144 Euro weniger. Wichtig zu wissen ist aber, dass bei einer Beitragssenkung weniger vom Gehalt abgezogen wird. Das sind in diesem Fall 104 Euro. Dennoch spart die Person Geld.

Darauf sollten Versicherte beim Krankenkassen-Wechsel achten

Vor dem Wechsel sollten sich Krankenversicherte aber genau über die Kassen informieren. Der Zusatzbeitrag allein sollte nicht das entscheidende Kriterium für die Entscheidung sein. Es ist ratsam auf Zusatzleistungen wie Reiseimpfungen oder ein Bonusprogramm zu achten. Dafür zahlen gesetzliche Kassen Geld zurück, wenn zum Beispiel eine Zahnreinigung in Anspruch genommen wurde. Wer wechseln will kann sich vorab bei unabhängigen Beratungsstellen wie den Verbraucherzentralen informieren.

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So funktioniert der Krankenkassenwechsel

Ein Wechsel funktioniert ganz einfach. Nach Ablauf einer Bindungsfrist von mindestens zwölf Monaten, können sich Krankenversicherte seit dem 1. Januar 2021 bei einer neuen Krankenkasse anmelden. Sie übernimmt die Kündigung. Innerhalb von zwei Wochen ist der Wechsel vollzogen. Eine Kündigung ist nur dann nötig wenn ein Krankenversicherter von der GKV in die private Krankenversicherung wechselt. Wenn alles eingereicht wurde, müssen Krankenversicherte nur ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin informieren.

Die Bindungsfrist kann aber in einigen Fällen länger ausfallen. Krankenversicherte, die einen Wahltarif abgeschlossen haben, sind länger gebunden. Je nach Tarif können es ein bis drei Jahre sein. Ein Wechsel ist in diesen Zeiträumen nur dann möglich, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, schreibt die "Verbraucherzentrale". Krankenversicherte können aber innerhalb der festgelegten Fristen das Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird. Über eine Erhöhung des Zusatzbeitrages müssen gesetzlichen Krankenkassen aber ihre Versicherten aber einen Monat vorher informieren (§ 175 Absatz 4 SGB V).

Wie setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen?

Der Krankenkassenbeitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitrag für die gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) zusammen. Der ist bei allen Versicherten gleich hoch. Aktuell liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Daraus ergibt sich der monatliche Krankenkassenbeitrag. Den zahlen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen jeweils zur Hälfte (§ 249 SGB V). Freiwillig versichert Selbstständige zahlen aber den vollen Beitrag. Rentner und Rentnerinnen zahlen ebenfalls nur 50 Prozent. Die andere Hälfte übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Der Zusatzbeitrag muss aber nur bis zu eienr Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.175 Euro im Monat gezahlt werden.

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