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Neue Gesetze seit 01.02.2024: Inflationsprämie, Apotheken und Co.! Alle Gesetzesänderungen im Februar

Im Februar 2024 treten wieder neue Gesetze in Kraft. (Symbolfoto) Bild: picture alliance/dpa | Henning Kaiser | Moritz Frankenberg

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Mit dem Beginn des neuen Jahres gab es einige Gesetzesänderungen. Auch im Februar müssen sich Verbraucher und Verbraucherinnen auf neue Gesetze einstellen. Diese Änderungen gelten im neuen Monat.

Neue Gesetze im Februar 2024: Inflationsprämie für Handwerker

Für Dachdecker gibt es ab Februar mehr Geld. Aufgrund der aktuellen Lohntarifverträge gibt es für das Dachwerkerhandwerk eine Inflationsprämie, schreibt " B_I Medien". Diese wurde aufgeteilt. Die erste Summe von 475 Euro gab es bereits im Frühjahr. Mit der Lohnabrechnung im Februar kriegen Dachdecker den Rest in gleicher Höhe ausbezahlt. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen anteiligen Betrag. Auf die Inflationsprämien müssen keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.

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Kennzeichnungspflicht für unverpacktes Fleisch ab Februar 2024

Verbraucher sollen erkennen, woher ihr Fleisch kommt. Seit einigen Jahren müssen Hersteller unverarbeitetes, verpacktes Fleisch mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland kennzeichnen. Diese Vorgabe wurde nun erweitert. In Metzgereien oder in Frischetheken von Supermärkten gilt eine Kennzeichnungspflicht von unverpacktem und unverarbeitetem Fleisch. "Die Kennzeichnung kann zum Beispiel durch ein Schild oder einen Aushang erfolgen, wie es für lose Ware üblich ist", schreibt das Bundeszentrum für Ernährung. Die Regelung gilt für Schweine-, Schafs-, Ziegen- und Geflügelfleisch.

Gesetzesänderungen 2024 im Februar aktuell: Haltungsbedingungen für Rinder ändern sich

Ab dem 9. Februar müssen Vierhalter oder Bauern Kälbern eine bequeme Liegemöglichkeit schaffen. Das geht aus einer Anpassung der Liegenflächenanforderung hervor. Demnach müssen Kälber ab einem Alter von 15 Tagen bis zum sechsten Lebensmonat einen trockenen, elastisch biegsamen und weichen Liegeplatz bekommen. Die Regelung gilt für alte, neue und bereits genehmigte Ställe.

Osterpaket läuft aus: Vergütung für eingespeisten Solar-Strom sinkt

Wer seinen selbstproduzierten Solarstrom ins öffentliche Netz bekommt nach der Einspeisenvergütung Geld. Besitzer von neuen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) kriegen ab 1. Februar aber weniger. Der Wert sinkt jedes Jahr um 1 Prozent. Bislang galt das Osterpaket. Die Bundesregierung setzte es 2022 ein, um eine Absenkung der Vergütung aufzuhalten.

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Apotheke: Extra-Zuzahlungen ab 1. Februar Geschichte

Mit unnötigen Zuzahlungen in der Apotheke ist ab 1. Februar Schluss. Ist ein vom Arzt verschriebenes Medikament nicht mehr in der verordneten Größe in der Apotheke vorrätig, müssen Patient:innen nicht mehr extra zahlen. Das heißt: Der Arzt hat eine 50-Stück-Packung verschrieben, aber die Apotheke gibt zwei Packungen mit jeweils 25 Stückheraus, müssen Kunden nur noch einmal zahlen. Grundlage bildet eine Änderungbei den Vorgaben zur Zuzahlung in § 61 Sozialgesetzbuch V (SGB 5).

Mehr Verbraucherschutz im Netz:Digital Services Act tritt im Februar in Kraft

Online-Dienste erleichtern den Alltag von vielen Menschen. Trotz vieler Vorteile bürgen Online-Plattformen auch Risiken. Deshalb sollen Dienstleister ab dem 17. Februar durch den Digital Services Act (DAS) zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz vor illegalen Aktivitäten verpflichtet werden. Das neue Gesetz gilt dann auch für kleinere Unternehmen oder Händler:innen die ihre Dienste in der EU anbieten. Große digitale Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern müssen bereits seit dem 25. August 2023 Regelungen umsetzen. Dazu gehört unter anderem, Möglichkeiten für Nutzer zu schaffen, um sich zu beschweren.

Neu bei Amazon im Februar 2024: Prime Video mit Werbung

Netflix und Disney+ bieten bereits ein günstigeres werbefinanziertes Abo an. Nun zieht Amazon nach. Ab dem 5. Februar sollen Nutzer von Prime Video in Deutschland beim Streamen Werbung angezeigt bekommen. Jedoch nur im begrenztem Umfang. Wer darauf verzichten will, kann dafür die werbefreie Option nutzen. Dafür müssen zusätzlich zum Beitrag 2,99 Euro gezahlt werden. Das Angebot kann monatlich dazugebucht werden und ist jederzeit kündbar. Die Option gilt laut Amazon aber nicht fürFreevee-Titel, Channel-Buchungen und Live-TV.Darüber berichtete "Heise".

Ersatzfreiheitsstrafe halbiert

Ab dem 1. Februar wird die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert. Wer einen Tagessatz nicht zahlt der muss dafür einen Tag ins Gefängnis. Nach der Änderung gilt ein anderer Umrechnungsschlüssel. Für einen Tagessatz fällt ein halber Tag Freiheitsstrafe an. das Gesetz hat der Bundestag im Juni 2023 beschlossen.

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